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KFZ Behinderte

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    KFZ Behinderte

    Hallo,
    gibt es eine "Fahrzeugreinigungskosten Pauschale". Welchen Wert kann man hier ansetzen?

    #2
    AW: KFZ Behinderte

    https://www.google.de/search?q="Fahrzeugreinigungskosten+Pauschale"

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      #3
      AW: KFZ Behinderte

      WoW. Kommt aber nichts.

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        #4
        AW: KFZ Behinderte

        Zitat von SAPDIDI Beitrag anzeigen
        WoW. Kommt aber nichts.
        Ich hoffe damit ist Deine Frage beantwortet

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          #5
          AW: KFZ Behinderte

          Hallo,

          >>>WoW. Kommt aber nichts.

          Vielleicht, weil es keine solche Pauschale gibt?!

          Sorry, aber ob ein Fahrzeug sauber ist ist ja wohl ohne Zweifel ein Luxusproblem, warum soll sich die Allgemeinheit daran beteiligen? Oder wird es aufgrund der Behinderung schneller schmutzig? (das wäre ein Argument)

          Außerdem gibt es doch schon die Pauschale von 900 Euro (3000 km * 0,30 Euro, u.U. sogar mehr), damit sind - wie immer bei Fahrtkostenpauschalen - alle Kosten abgegolten.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: KFZ Behinderte

            @ reckoner

            Die von dir genannten 900 € sind aber nur außergewöhnliche Belastungen, welche um die zumutbare Eigenbelastung gemindert werden.

            Behinderte (ab 70 oder 50% + aG) bekommen jedoch anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten als WK anerkannt oder aber bei der Entfernungspauschale 0,60 € je Entfernungskilometer.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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            Kommentar


              #7
              AW: KFZ Behinderte

              Hallo,

              >>>Die von dir genannten 900 € sind aber nur außergewöhnliche Belastungen, welche um die zumutbare Eigenbelastung gemindert werden.

              Ja, das ist korrekt. Ändert aber nichts, denn die Reinigungskostenpauschale (wenn es sie denn gäbe) würde auch zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen.


              >>>Behinderte (ab 70 oder 50% + aG) bekommen jedoch anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten als WK anerkannt oder aber bei der Entfernungspauschale 0,60 € je Entfernungskilometer.

              OK, in dem Fall könnten auch Reinigungskosten absetzbar sein, aber mal ehrlich, wer dokumentiert das? Dazu braucht man ein Fahrtenbuch (um die privaten Fahrten herauszurechnen). Und Pauschalen gibt es da auch nicht.

              Außerdem gibt es niemals 60 Cent, sondern 30 Cent für die wirklich gefahrene Strecke (hin und zurück) - aber ich will nicht kleinlich sein, in der Regel ist das ja der selbe Betrag.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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