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Getrennte Veranlagung

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    Getrennte Veranlagung

    Hallo,

    ich versuche gerade die Variante Getrennte Veranlagung für Eheleute mit Elsterformular zu berechnen, komme damit aber nicht ganz zurecht.

    - Für jeden Steuerpflichtigen habe ich eine eigene EKS erstellt
    - ich habe bei beiden in Zeile 24 das Kreuz gesetzt

    Bei Av bin ich nicht sicher bei wem das Kind eingetragen werden muss.

    Ehefrau Zeile 22?

    Bei uns ist es so, das ich der Kindergeldberchtigte bin, aber meine Ehefrau die Kinderzulage bekommt.

    MFG
    Vobexo

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung

    Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
    Bei Av bin ich nicht sicher bei wem das Kind eingetragen werden muss
    Weiter unten hast Du die Antwort schon gegeben:

    Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
    ... meine Ehefrau die Kinderzulage bekommt
    Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
    Bei uns ist es so, das ich der Kindergeldberchtigte bin
    Das ist ungewöhnlich. Normalerweise wird das Kindergeld zwar nur an einen ausbezahlt, berechtigt sind aber beide Elternteile je zur Hälfte.

    Im Prinzip füllst Du die Erklärung so aus wie wenn ihr nicht verheiratet wärt.

    Kommentar


      #3
      AW: Getrennte Veranlagung

      ich habe mich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, bei der Familienkasse
      bin ich als Berechtigter eingetragen (warum wir das damals so gemacht haben
      weiß ich nicht mehr) und Bei der AV ist meine Frau diejenige, die die Kinderzulage
      bekommt.
      Das Kindergeld selber, haben ich jeweils zur Hälfte in beide Eks eingetragen.

      Es geht nur um die Anlage AV, deshalb die Frage in welche Zeile, weil das mit Mutter/Lebenspartner A/B
      etwas verwirrend ist.

      .
      MFG
      Vobexo
      Zuletzt geändert von Vobexo; 28.06.2015, 20:11.

      Kommentar


        #4
        AW: Getrennte Veranlagung

        Bei uns ist es so, das ich der Kindergeldberchtigte bin, aber meine Ehefrau die Kinderzulage bekommt.
        So ist bzw. war es bis 2014 bei mir auch, wobei man beim Kindergeld korrekterweise sagen muss, dass ich der Zahlungsempfänger bin, denn der Anspruch steht den Eltern gemeinsam zu.

        Worin besteht jetzt die Verwirrung?

        Ich habe mein Kind/ meine Kinder bei mir in Zeile 21 eingetragen und bei meiner Ehefrau nichts eingetragen. Es wäre aber theoretisch wohl auch andersherum möglich gewesen.

        Für mich war das allerdings die einzig mögliche Lösung, da meine Ehefrau selbst nur mittelbar begünstigt ist.

        Wenn beide Ehegatten unmittelbar begünstigt sind und beide auch etwa gleich viel in ihren Riestervertrag einzahlen, würde ich die Kinderzulage/n dem Ehegatten zuordnen, der weniger verdient. Gerechnet habe ich das jetzt nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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