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Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

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    Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

    Angenommen A arbeitet nebenberuflich bei einer gemeinnützigen Körperschaft. Er erhält einen Lohn in Höhe von 5.000 Euro. Am Ende des Jahres wird ihm eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Diese überträgt A bei Elster.

    Problem: Wo kann A vermerken, dass von diesen 5.000 Euro 2.100 Euro bzw. 2.400 Euro steuerfrei sind? Dies spielt eine Rolle, weil A noch andere Einkünfte hat.

    #2
    AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

    Guten Abend,
    ich kann mir nicht die steuerlichen Rosinen rauspicken, wenn die Lohnsteuerbescheinigung €5000 ausweist, kann nicht später eine Aufteilung erfolgen.
    Ich empfehle hierzu den 3 (26) EStG zu lesen, dort ist genau aufgeführt, wie zu verfahren ist................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

      Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Der § 3 Nr. 26 EStG regelt doch einen Freibetrag. Warum sollte dieser Freibetrag nicht genutzt werden können? Ich erkenne im Wortlaut nicht, was dem entgegenstehen soll. Dort ist nur geregelt, dass wenn der Freibetrag überschritten wird, entsprechend Werbungskosten entgegengesetzt werden können.

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        #4
        AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

        Wieso hat das Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtig?

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          #5
          AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

          Darüber kann ich nur spekulieren. Ich vermute, dass es daran liegt, dass er "übersehen" hat, dass diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Es handelt sich um eine Körperschaft mit einigen hauptamtlichen Betreuern und Erziehern. Die, die das nebenberuflich machen, sind Exoten: Es gibt davon vielleicht 2 oder 3.

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            #6
            AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

            Dann soll die Körperschaft ihm die 2400€ steuerfrei auszahlen und nicht in der LStB aufführen.

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              #7
              AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

              wenn es nun aber schon passiert ist, würde ich den steuerfreien Betrag vom Bruttolohn abziehen und nur den steuerpflichtigen Lohn eintragen und dies zugleich dem FA in einem gesonderten Anschreiben erläutern.

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                #8
                AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                "wenn es nun aber schon passiert ist, würde ich den steuerfreien Betrag vom Bruttolohn abziehen und nur den steuerpflichtigen Lohn eintragen und dies zugleich dem FA in einem gesonderten Anschreiben erläutern."

                Die Frage ist, ob das so zulässig ist. Schließlich werden diese Daten dem FA vom AG auch elektronisch mitgeteilt. Wie würde es ein Steuerberater machen?

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                  #9
                  AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                  Hallo,

                  Zitat:
                  Die Frage ist, ob das so zulässig ist. Schließlich werden diese Daten dem FA vom AG auch elektronisch mitgeteilt. Wie würde es ein Steuerberater machen?
                  Das ist doch ganz einfach zu beantworten.
                  Frage mal den Steuerberater.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                    Hallo,

                    >>>Die Frage ist, ob das so zulässig ist.

                    Natürlich ist das zulässig, du darfst beantragen was du willst. Und solange du das nicht einfach unkommentiert machst ist es auch legal.
                    Ob deinem Wunsch entsprochen wird steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber im ersten Schritt sollte das der richtige Weg sein.


                    >>>Wie würde es ein Steuerberater machen?

                    Ich vermute, der würde den Arbeitgeber auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                      Hallo,

                      und was haben die ganzen Hypothesen -mal angenommen, hätte, würde, täte...-
                      mit EF zu tun?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                        und was haben die ganzen Hypothesen -mal angenommen, hätte, würde, täte...-
                        Liest man die diversen Beiträge von @Gecko1, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier jemand in seinem Bekanntenkreis als "quasi Steuerberater" unterwegs ist, ohne die dafür erforderliche Qualifikation zu haben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                          Hallo,

                          @Charlie24

                          genau

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                            Tja, weit gefehlt. Ich studiere Steuerrecht, mehr nicht.

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                              #15
                              AW: Wo steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG eingetragen?

                              Ein Dementi hört sich anders an.

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