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Sonderausgabenabzug im Vorsorgeaufwand

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    Sonderausgabenabzug im Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen

    Ich möchte gerne meine Pensionskassenbeiträge als Sonderausgabenabzug angeben. Geriestert ist sie NICHT ! Ich möchte nur gerne den Sonderausgabenabzug erhalten. Meine Frau hat KEINEN Vertrag und arbeitet auch nicht.

    Wenn ich meine Daten in Zeile 37 JA bei mir und NEIN bei meiner Frau ankreuze dürfte das ja richtig sein, oder ?

    Nur dann 38/39 ist mir nicht klar => Unmittelbar oder Mittelbar ?

    Danach erfolgt die Eingabe meiner Daten aus der Bescheinigung der Pensionskasse. Alles osweit paletti aber dann kommts =>

    Was ist mit Zeile 41 ? Bei mir denke ich mal unmittelbar mit JA zu beantworten und bei meiner Frau kein Kreuz zu machen, richtig ?

    Wie siehts dann mit den Zeilen 42 bis 51 aus ?

    Gibts da noch etwas für mich zu erledigen ?

    Macht es überhaupt Sinn es als Sonderausgaben abzuziehen oder sollte ich wohl eher die Zulagen beantragen ?

    Also ich will ja nicht mekkern aber mit einem zweijährigen um mich herum ist das alles arg schwierig und ich bin über eine Hilfe hier mehr als dankbar !

    #2
    AW: Sonderausgabenabzug im Vorsorgeaufwand

    Eine bAV aus dem Bruttoeinkommen (manchmal auch Eichelrente genannt) ist für die Steuererklärung irrelevant. Erfolgt sie aus dem Nettoeinkommen, wird sie wie eine Riesterrente nach §10a EStG berücksichtigt. Insofern weiß ich nicht, was der Hinweis bedeuten soll, dass sie nicht geriestert sei, ansonsten aber alle anderen Angaben auf eine bAV aus dem Nettoeinkommen hindeuten.
    Wer Pflichtbeiträge zur GRV entrichtet, was bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten i.A. der Fall ist, ist auch unmittelbar begünstigt.
    Natürlich sollte man einen Zulagenantrag stellen, denn selbst wenn man man den Sonderausgabenabzug beantragt und dieser günstiger ist, berücksichtigt das FA den Zulagenanspruch und addiert ihn hinterher zur ESt hinzu, egal ob man die Zulage beantragt hat oder nicht.

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