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Einkommensteuererklärung / Werkstudent

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    Einkommensteuererklärung / Werkstudent

    Hallo,

    ich mache die Einkommenssteuererklärung für 2009 und habe neben dem Hauptvordruck noch Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Ich bekomme bei der Steuerberechnung folgenden Hinweis:

    ////////////////
    Es wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingegeben, jedoch fehlt die Eingabe zu den Beträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen die geleisteten Beiträge.
    ////////////////

    Ich bin Werkstudent und meine Krankenversicherung zieht die Beiträge jeden Monat direkt von meinem Konto ab. Ich bin also freiwillig gesetzlich versichert? Meine Beiträge tauchen nirgends auf, also auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 24/25 sind bei mir leer).

    1. Frage: Wie/Wo trage ich diese Beiträge nun ein, damit oben genannter Fehler nicht mehr auftaucht? Hat das etwas mit Zeile 12/13/14 in der Anlage Vorsgorgeaufwand zu tun? Kann mir das einer erklären?

    2. Frage: Muss ich in Zeile 10 in der Anlage Vorsgorgeaufwand NEIN anklicken?

    3. Frage: Kann ich im Hauptvordruck, Zeile 45, folgendes eingeben: "Studiengebühren (2*500€ für Sommer- und Wintersemester) + Fahrtkosten zur Universität (Boltzmannstr. 3, 85748 Garching; 100 Tage*47,2 km*0,30 €)" oder ist das zuviel in einer Zeile? Es gibt leider nur eine Zeile dort. Ich könnte da sicher noch mehr Aufzählen.

    4. Frage: In Zeile 23 im Hauptvordruck soll das Geldinstitut. Reicht dort die Angabe "Kreissparkasse"? Normalerweise heißt das "Kreissparkasse München-Starnberg", aber das passt dort nicht rein.

    5. Frage: Ähnlich wie die 4.: Kann ich als ausgeübten Beruf "student. Aushilfskraft" angeben, d.h. "studentische" abkürzen? Der Platz ist leider nicht ausreichend. Oder ginge auch "Werkstudent"?

    6. Frage: In der Steuerberechnung kommt unter "ab Vorsorgepauschale .... -2.075€" Wie kommt das Programm auf diesen Betrag? In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22/23 stehen jeweils 1033€, d.h. die Summe wäre doch 2066€?

    Vielen Dank,
    anony

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung / Werkstudent

    zu 1.) vermutlich sind sie als Student normal ueber die KVdS pflichtversichert und zahlen diese typischen ~56 Euro pro Monat. diese Aufwendungen können sie ganz einfach fuers Jahr summieren und in Zeile 13 Anlage VOR eintragen

    zu 2.) richtig, wenn der arbeitgeber nix dazu bezahlt (was bei studenten selten der fall ist).

    zu 3.) sollte gehen, wenn das nicht zuviele Zeichen für eine Zeile sind... ggf. schreibt man rein sh. Anlage und listet den Kram formlos auf einem Extra-Blatt auf.

    zu 4.) Kreisparkasse sollte sich mit KSK abkuerzen lassen, dann passt etwas vom Ort hinein, solange die Bankleitzahl korrekt ist, sollte das aber auch keine allzu große Rolle spielen.

    zu 5.) ja, geht beides. wenn das ueberhaupt je einer liest, wird er in der Lage sein, den Kontext zu erkennen ;-)

    zu 6.) da es vorsorgepauschale heisst, sollte naheliegen, das dies kein wert ist, der auf den angegebenen beitraegen beruht. zu den sonderausgaben zaehlt nur der arbeitnehmeranteil, nicht der arbeitgeberanteil, in ihrem fall der RV also nur einmal 1066 euro. hinzu kaemen ggf. noch die aufwendungen für KV und diverse haftpflichtversicherungen die sie in Anlage VOR angeben können. Wie die Berechnung zeigt, lohnt dies jedoch nur, wenn Sie ueber die eh schon beruecksichtigte Pauschale i.H.v. 2075 Euro kommen...
    wie sich die vorsorgepauschale berechnet findet man per google oder wikipedia ;-)

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung / Werkstudent

      Vielen Dank für die Antworten!

      Ich habe jetzt in Zeile 13 Anlage VOR 12x den KV Beitrag eingetragen und in Zeile 14 12x den Beitrag der PV eingetragen. Zeile 12 verwirrt mich etwas. Muss ich da auch etwas eintragen?

      Ich bekomme trotzdem folgende Hinweise:

      ////////////////
      In Zeile 10, 1. Seite der Anlage Vorsorgeaufwand wurde Nein angekreuzt. Gleichzeitig liegt jedoch Arbeitslohn vor. Bitte prüfen, ob dort nicht Ja angekreuzt werden muss.

      Es wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingegeben, jedoch fehlt die Eingabe zu den Beträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen die geleisteten Beiträge.
      ////////////////

      Ich schätze mal, dass ich den ersten Hinweis mit der Zeile 10 ignorieren kann, da ich die KV/PV komplett alleine zahle? Was ist mit dem 2. Hinweis? Sollte der nicht mit den jetzt vorhandenen Einträgen in Zeile 13/14 weg sein? Ich habe versuchshalber in Zeile 12 mal die Summe von Zeile 13/14 eingetragen, aber der Hinweis bleibt trotzdem.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung / Werkstudent

        in zeile 12 können sie nix eintragen und die pflegeversicherung steht eher in zeile 15 - ich vermute hier verwechseln sie die zeilennummern, die stehen unguenstigerweise erst vor dem eigentlichen summen-betrag am ende der zeile und nicht oben drueber.
        in zeile 12 wuerde ggf. ein wert aus der lohnsteuerbescheinigung uebernommen werden.

        studentische KV/PV als pflichtversicherung wuerde ich eher als gesamtsumme in zeile 13 eintragen, anstatt sie auf 14/15 zu verteilen, das betrifft eher die freiwillige versicherung... aber fuers ergebnis ist das jacke wie hose.

        beide meldungen der steuerberechnung können sie in ihrem fall ignorieren!

        die berechnung unterstellt für den größten prozentsatz der normalen arbeitnehmer, das diese normal pflichtversichert sind. dann muss in Zeile 10 JA angekreuzt werden, da der arbeitgeberanteil einen steuerfreien zuschuss darstellt. das vorliegen von brutto-arbeitslohn lt. lohnsteuerbescheinigung nimmt die berechnung als anhaltspunkt für die aufforderung, das nochmal zu prüfen - erfahrungsgemäß wird genau dies auch gern falsch verstanden/falsch angekreuzt, und führt dann zu größeren negativen Abweichungen im Steuerbescheid, daher mag eine derartige meldung sinnvoll erscheinen, um spätere Diskussion wegen eines missverstandenen kreuzes vorzubeugen.

        die zweite meldung betrifft im prinzip das gleiche schema. ein normaler versicherungspflichtiger arbeitnehmer der rentenversicherung zahlt, muss normalerweise auch KV/PV/AV zahlen und dies steht auf der lohnsteuerbescheinigung.
        als student fallen sie hier eben auch aus dem normalen raster, da der AG für sie nur RV abführen muss.
        die meldung entsteht nur durch ueberpruefung der lohnsteuerbescheinigungseinträge, die angaben auf der anlage vorsorgeaufwand werden nicht weiter beruecksichtigt.

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung / Werkstudent

          Ich bin tatsächlich bei den Zeilennummern verruscht, sorry ;-)

          Ich habe die studentische KV/PV jetzt als Gesamtsumme in Zeile 13 eingetragen und 14/15 leer gelassen. Die Hinweise ignoriere ich dann einfach.

          Ich bin ja gespannt, ob das alles so korrekt ist und ich die Steuern zurückbekomme .... ist meine erste Steuererklärung ;-) Ich werd durch die Steuererklärung auch erst eine Steuernummer bekommen. Für 2008 habe ich keine Erklärung gemacht, weil es sich dort nicht so wirklich lohnt. Ich glaub, dass es nur ca. 50€ an gezahlten Steuern sind. Aber könnte ich, nachdem die 2009er durch ist und ich eine Steuernummer habe, mir die 50€ aus 2008 dann trotzdem später noch zurückholen? Und bin ich dann eigentlich für 2010 automatisch zu einer Erklärung verpflichtet? Oder MUSS ich nur eine machen, wenn mich das Finanzamt nächstes Jahr per Post dazu auffordert?

          Vielen Dank noch einmal für Ihre Antworten. Das hat mir wirklich weiter geholfen!

          Viele Grüße
          Zuletzt geändert von anony; 16.03.2010, 00:31.

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung / Werkstudent

            abgabetermin für die steuererklärung ist jedes jahr der 31. mai des jahres das auf den veranlagungszeitraum folgt. für 2008 wäre die frist also am 31.mai 2009 abgelaufen.
            dies gilt allerdings _nur_ wenn man zur abgabe verpflichtet ist. laesst man sich freiwillig veranlagen, hat man imho vier jahre zeit.
            ergo können Sie die erklärung für 2008 durchaus noch nachholen.

            und nur das sie eine steuernummer bekommen, bedeutet nicht, das sie zwingend eine einkommenssteuererklärung machen müssen. sie machen es derzeit freiwillig und tun dies weiterhin, es sei denn sie erfuellen bestimmte voraussetzungen... hier mal lesen:
            http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/einkommen.html

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