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Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

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    Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

    Ich habe eine frage zum Eintragen von Komparsengagen. Ich habe gelesen dafür der Übungsleiterfreibetrag in betracht kommt. (§ 3 EStG – Komparse als künstlerisch Tätiger erhält den Übungsleiterfreibetrag).
    Nun steht in Zeile 26 Anlage N Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/ Einnahmen.
    Nun ist es so das ab diesem Jahr Einnahmen versteuert werden. Da ich diese Tätigkeit Nebenberuflich ausübe erfolgt der Steuerabzug in Steuerkl. 6. Wo sind Eintragungen außer in Zeile 6-9 Zweite Spalte zumachen?

    #2
    AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

    Hallo KR23,

    hast du mit Steuerklasse VI eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten ? Dann musst du einfach diese Zahlen in die Anlage N übernehmen.

    Was meinst du eigentlich mit Zeile 6-9 zweite Spalte ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Was meinst du eigentlich mit Zeile 6-9 zweite Spalte ?
      Das sind komischerweise Eingabefelder, die es auf dem Papierformular der Anlage N gibt, aber das kann ja nicht gemeint sein, denn die Frage wurde im Unterforum Elsterformular gestellt.

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        #4
        AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

        Hallo neysee,

        deswegen habe ich gefragt -> weil es auf den Papierformularen die klassischen Eintragungen wären Brutto, Lohnsteuer und Soli und zweite Spalte für Steuerklasse VI
        hätte ich sollen in meine Frage reinschreiben -> aber du hast recht wir sind ja bei der elektronischen Steuererklärung -> so krumm kann man manchmal gar nicht denken, wie die Threadersteller anfragen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Ja war mein fehler

          ich bin vom Papierformular ausgegangen. Bei Elster-Formular wir eine oder mehrere Lohnsteuerbescheinigungen ausgefüllt. Aber wie verhält es sich mit dem Übungsleiterfreibetrag in der Suchfunktion hierüber steht ja.
          - für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit die in Zeile 26 Anlage N eingetragen werden kann.
          Es sind ja seit diesem Jahr Steuerpflichtige Einnahmen wird das Automatisch berücksichtigt?

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            #6
            AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

            Nein, der Übungsleiterfreibetrag wird nur auf Antrag berücksichtigt.

            Zuvor wäre aber erst mal zu prüfen, ob du als Komparse überhaupt in den Anwendungskreis des § 3 Nr. 26 EStG fällst. Doch dies ist eine Rechtsfrage und kann/darf hier nicht beantwortet werden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

              Hallo KR23,

              hast du für die Komparsentätigkeit eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten -> dann tippst du die ab in die Anlage N, das habe ich vor zwei Tagen schon geschrieben. Du hast diese Frage aber nicht beantwortet.
              Wenn du keine Lohnsteuerbescheinigung für diese Komparsentätigkeit erhalten hast -> kannst du nicht einfach eine Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen, dir fehlen doch die Werte.
              Ob die Zeile 26 richtig wäre, kann man nicht beurteilen.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                Vielen Dank.
                Ja es gibt eine Lohnsteuerbescheinigung. Mich würde das jetzt trotzdem noch mit dem Übungsleiterfreibetrag interessieren. Es ja eine - eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit.
                Wie Beantragt man das?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                  Zitat von KR23 Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank.
                  Ja es gibt eine Lohnsteuerbescheinigung. Mich würde das jetzt trotzdem noch mit dem Übungsleiterfreibetrag interessieren. Es ja eine - eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit.
                  Wie Beantragt man das?
                  Anlage S Zeile 36 kommt wegen Lohnsteuerbescheinigung nicht in Frage:

                  Hier ist die Bezeichnung der nebenberuflichen Tätigkeit anzugeben, mit der Sie als Selbständiger
                  aus öffentlichen Kassen, als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation Aufwandsentschädigungen/ Einnahmen erhalten haben.

                  genauso Anlage N Seite 1 Zeile 26 :
                  Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
                  aus öffentlichen Kassen, als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erhalten haben. Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen z. B. höher als die gesetzlichen Freibeträge, ist der übersteigende Betrag als Arbeitslohn in Zeile 20 einzutragen.

                  Ich gehe mangels Info vom VZ 2014 aus!
                  Zuletzt geändert von stiller; 10.07.2015, 18:44. Grund: 2014
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                    Hallo,
                    kann mir jemand gena sagen wie ich die Komparsengage, welchen 2015 ja versteuert wurde angebe, welches Formular ect ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                      Zitat von bieberpostchen Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      kann mir jemand gena sagen wie ich die Komparsengage, welchen 2015 ja versteuert wurde angebe, welches Formular ect ?
                      Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?
                      Dann Anlage N.

                      Wenn nein:
                      Anlage S.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                        Hallo,

                        ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen. Ich beziehe ein reguläres Angestelltengehalt (Lohnsteuerklasse 1) und habe zusätzlich im letzten Jahr ein paar kleine Komparsenrollen (Lohnsteuerklasse 6) angenommen. Die Komparsengarge belief sich aufs Jahr hochgerechnet auf ca. 350€. Beide Einkommen habe ich in der Anlage N in meiner Steuererklärung angegeben. Leider wurden aber beide Einkommen miteinander verechnet, wodruch sich meine Steuerrückerstattung leider etwas vermindert hat. Meine Intention war allerdings gewesen, dass ich mir durch die Angabe in der Steuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer aus der Komparsengarge damit wieder zurückholen konnte.

                        Was ist da schief gelaufen? Nach meinen Recherchen genießt Komparsarie einen "Sonderstatus" als künsterlische Tätigkeit und ist somit bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Oder liege ich hier falsch?


                        Vielen Dank

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                          #13
                          AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                          Was hat das mit Elster zu tun Übungsleiterfreibetrag? Warum kann man für ein neues Problem nicht einen neuen Thread aufmachen? Ach so, weils gar nicht in das Forum gehört.

                          Also mal so: wer mehr verdient muss deswegen nicht automatisch weniger Steuern zahlen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                            Zitat von Foxtrote Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen. Ich beziehe ein reguläres Angestelltengehalt (Lohnsteuerklasse 1) und habe zusätzlich im letzten Jahr ein paar kleine Komparsenrollen (Lohnsteuerklasse 6) angenommen. Die Komparsengarge belief sich aufs Jahr hochgerechnet auf ca. 350€. Beide Einkommen habe ich in der Anlage N in meiner Steuererklärung angegeben. Leider wurden aber beide Einkommen miteinander verechnet, wodruch sich meine Steuerrückerstattung leider etwas vermindert hat. Meine Intention war allerdings gewesen, dass ich mir durch die Angabe in der Steuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer aus der Komparsengarge damit wieder zurückholen konnte.

                            Was ist da schief gelaufen? Nach meinen Recherchen genießt Komparsarie einen "Sonderstatus" als künsterlische Tätigkeit und ist somit bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Oder liege ich hier falsch?


                            Vielen Dank
                            Da liegst du falsch.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

                              Zitat von Foxtrote Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen. Ich beziehe ein reguläres Angestelltengehalt (Lohnsteuerklasse 1) und habe zusätzlich im letzten Jahr ein paar kleine Komparsenrollen (Lohnsteuerklasse 6) angenommen. Die Komparsengarge belief sich aufs Jahr hochgerechnet auf ca. 350€. Beide Einkommen habe ich in der Anlage N in meiner Steuererklärung angegeben. Leider wurden aber beide Einkommen miteinander verechnet, wodruch sich meine Steuerrückerstattung leider etwas vermindert hat. Meine Intention war allerdings gewesen, dass ich mir durch die Angabe in der Steuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer aus der Komparsengarge damit wieder zurückholen konnte.

                              Was ist da schief gelaufen? Nach meinen Recherchen genießt Komparsarie einen "Sonderstatus" als künsterlische Tätigkeit und ist somit bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Oder liege ich hier falsch?


                              Vielen Dank
                              Hallo Foxtrote,

                              wenn du dir den Beitrag an den du dich drangehangen hast mal von Anfang an durchgelesen hättest, wäre deine Frage beantwortet.
                              Und die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.

                              Tschüß

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