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Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

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    Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo,

    ich bitte um Hilfe in folgender Angelegenheit.

    Ich habe eine Rechnung für mein Unternehmen aus Schweden bekommen.
    Ca 185€ Total.

    Mir ist nun aufgefallen, dass der Verkäufer keine VAT No auf der Rechnung hat.

    Nun meine Frage:
    In Welche Zeile packe ich das Ganze bei der Vorsteueranmeldung - durch die fehlende VAT Nummer ist es doch sicherlich die Zeile 32 ( als steuerfreier innerg. Erwerb )

    Ist das korrekt - kann mir jemand hierzu was schreiben?

    DANKE VORAB

    #2
    AW: Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

    Warum soll es steuerfrei sein? § 4 Nummer wieviel?

    Kommentar


      #3
      AW: Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

      Es ist ja ganz ein innergemeinschaftlicher Erwerb.

      Ich dachte steuerfrei und Feld 91 weil eben keine VAT Nummer.

      Aber bei genauerer Betrachtung erscheint es als sinnvoller Feld 89 zu benutzen ( 185€ eintragen ) und die sich daraus ergebende Ust zu benutzen
      bzw diese in Feld 57 gegenzurechnen.

      Das scheint sinniger zu sein , oder wie sehen Sie es Herr Fant?

      Kommentar


        #4
        AW: Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

        Guten Abend,
        wurden die IDs getauscht?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

          Hallo,

          nein - genau das ist das Problem.

          Es steht keine VAT vom Verkäufer auf der Rechnung - eben weil ich beim Kauf zu vorschnell war und die Klärung "aussen vor gelassen habe" bzw vergessen habe

          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Bitte um Hilfe - innergemeinschaftlicher Erwerb

            Innergemeinschaftliche Erwerbe durch einen Unternehmer sind jedenfalls in Deutschland zu versteuern, egal ob die Abwicklung selbst richtig war. Also ist Kennzahl 89 natürlich richtig. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Denn eine Vorsteueranmeldung gibt es ja nicht.

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