Hallo !
Ich schreibe im Namen eines Freundes....daher nicht wundern, wenn ihr alte Beiträge von mir lest....welche nicht zu dem Geschriebenen hier passen.
Also: Ein Freund von mir hat sich 2013 getrennt von seiner Ehefrau. Nun können die Beiden noch Einkommensteuererklärung 2012 zusammen machen.
Die Ehefrau möchte nun eine getrennte Veranlagung machen.
Nun die Frage :
Was passiert, wenn bei der Einkommensteuererklärung der Frau herauskommt, dass sie nachzahlen muss ?
Muss dann der Ehemann die Hälfte davon zahlen ?
Für beide galt bis zum Trennungsjahr keine Pflicht eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Mitlerweile werden sie jedes Jahr angeschrieben.
MUSS der Ehemann für das Jahr 2012 dann auch eine Erklärung abgeben, wenn die Ehefrau eine getrennte Veranlagung gewählt hat?
Gruß
Lighterss
Ich schreibe im Namen eines Freundes....daher nicht wundern, wenn ihr alte Beiträge von mir lest....welche nicht zu dem Geschriebenen hier passen.
Also: Ein Freund von mir hat sich 2013 getrennt von seiner Ehefrau. Nun können die Beiden noch Einkommensteuererklärung 2012 zusammen machen.
Die Ehefrau möchte nun eine getrennte Veranlagung machen.
Nun die Frage :
Was passiert, wenn bei der Einkommensteuererklärung der Frau herauskommt, dass sie nachzahlen muss ?
Muss dann der Ehemann die Hälfte davon zahlen ?
Für beide galt bis zum Trennungsjahr keine Pflicht eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Mitlerweile werden sie jedes Jahr angeschrieben.
MUSS der Ehemann für das Jahr 2012 dann auch eine Erklärung abgeben, wenn die Ehefrau eine getrennte Veranlagung gewählt hat?
Gruß
Lighterss
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