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Erklärung für Kirchenmusiker / Übungsleiterfreibetrag

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    Erklärung für Kirchenmusiker / Übungsleiterfreibetrag

    Hallo und danke für die Aufnahme Ich habe eine Erklärung für Kirchenmusiker unterschrieben, dass ich bis max. 2.400 jährlich Aufwandsentschädigung steuerfrei in Anspruch nehmen kann. Ich spiele hier und da in verschiedenen Diensten der gleichen Pfarrei und wollte fragen, ob ich pauschal diese 2.400 € in Elster einschreiben soll und wenn wohin, oder nur soviel, wie ich auch BELEGE dazu habe?

    Die Zeitbelege und spontanen Einsprünge sind halt als Kirchenmusiker-Vertretung schlecht zu zählen und zu belegen ... daher hat diese Pfarrei mir diese Erklärung abverlangt. Es liegt nur eine Erklärung für nur eine Pfarrei vor - ist also alles rechtens und nur einmalig angesetzt.

    1000 Dank

    #2
    AW: Erklärung für Kirchenmusiker / Übungsleiterfreibetrag

    Schau dir mal die Zeile 26 der Anlage N an, sowie die Eingabehilfe dazu.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Erklärung für Kirchenmusiker / Übungsleiterfreibetrag

      danke sehr. Wenn ich weniger als die 2400 bekommen habe, wirkt sich das auch überhaupt nicht auf die Einkommensteuererklärung aus? Dann kann die ja weglassen, oder MUSS ich die angeben, obwohl ich keine Belege (mehr) habe und weniger bekommen habe?

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        #4
        AW: Erklärung für Kirchenmusiker / Übungsleiterfreibetrag

        ich würde die steuerfreien Einnahmen auf jeden Fall angeben. Irgendwann kommt sonst mal eine Kontrollmitteilung und dann heißt es, du hast Einnahmen verschwiegen.

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