Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auszahlungskorrektur wo angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auszahlungskorrektur wo angeben

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 auszufüllen. Ich habe gerade in meinen Unterlagen noch eine Verdienstabrechnung von meinem Arbeitgeber gefunden bei dem ich bis zum 31.12.2012 beschäftigt war, aber den Betrag habe ich erst im April 2013 ausgezahlt bekommen. Auf dem Bescheid steht auch etwas von "Auszahlungskorrektur 2012" und auch "[SEV] Zu versteuerndes Einkommen aus dem Vorjahr (NEF)".
    Mir ist nicht klar auf welcher Erklärung, 2012 oder 2013, diese Auszahlungskorrektur eingetragen werden muss.

    Danke für die Antworten schon im Voraus!

    #2
    AW: Auszahlungskorrektur wo angeben

    Guten Abend,
    es gibt schon seit Jahren keine Lohnsteuererklärung........
    Bei Gehaltsempfängern greift auch das Zuflußprinzip, wenn der Eingang im April 2013 war, dann gehört dieser Betrag mit in die Anlage N der Einkommensteuererklärung 2013
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Auszahlungskorrektur wo angeben

      Hallo,

      >>>Bei Gehaltsempfängern greift auch das Zuflußprinzip, wenn der Eingang im April 2013 war, dann gehört dieser Betrag mit in die Anlage N der Einkommensteuererklärung 2013

      Bist du da sicher?
      Wenn ich mich recht erinnere, sind nämlch Löhne und Gehälter gerade ausgenommen von dem Zuflußprinzip, es gehört immer in das Jahr der Arbeitsleistung.
      Sicher bin ich mir aber nicht, und ich kann auch aktuell nicht im Gesetz nachschauen, sitze nur am Laptop im Wohnzimmer.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Auszahlungskorrektur wo angeben

        Soweit ich mich erinnere ist es eher eine Mischung aus beiden. Das jedoch ohne Gewähr.

        Ist aber auch egal, denn:
        Das Finanzamt folgt jedoch ausnahmslos der Lohnsteuerbescheinigung.
        Entweder hättest du also eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für 2012 oder aber eine Lohnsteuerbescheinigung 2013 von deinem Arbeitgeber erhalten müssen.
        Wenn nicht, dann frag beim alten Arbeitgeber nach. Der sollte eine Kopie haben.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Auszahlungskorrektur wo angeben

          Guten Abend zusammen,
          anhand der Lohnsteuerbescheinigung wäre es tatsächlich eindeutig zu klären, allerdings kann ich in dem von mir genutzten Programm nach Monatswechsel Januar/Februar des neuen Jahres keine Korrekturen für das Vorjahr mehr vornehmen und damit auch keine (korrigierte) Lohnsteuerbescheinigung erstellen, die §§ 38 uff helfen mir nicht unbedingt weiter, vielleicht (R 39b.2 Abs.2 Nr.8 LStR)?
          Mir ist bekannt, dass Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in diesen Fällen auseinanderdriften
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

          Kommentar

          Lädt...
          X