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Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

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    Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

    Hallöchen,

    bin neu, habe mir schon die Finger wund gesucht, bin furchtbar müde und kurz vorm heulen.

    Am Freitag läuft die Frist zur Abgabe ab. Meine Nerven!!!

    Ich versuche als alleinerziehende Mutter (1 Kind), die Kinderzulage abzugreifen.

    Ich soll "mittelbar" oder "unmittelbar begünstigt" ankreuzen, was aber gleichermaßen für "Ehegatten" (Zusammen- oder Einzelveranlagung) steht.
    Jetzt gibt es aber keinen Ehegatten und auch das Kind steht in Gänze auf meiner "Steuerkarte", weil der KV nicht KV sein möchte und das Kind auch in der Geburtsurkunde keinen eingetragenen Vater hat.

    - Wo mache ich das Kreuz?
    - Wo trage ich das Kind ein?
    - Muss ich in den Zeilen 11-16 irgendetwas eintragen (in meinem Fall Bruttoeinkommen + HartzIV) und wieso steht in den da überall das Kalenderjahr 2013?

    Dankeeeeeeee im Voraus für hilfreiche Tipps!

    #2
    AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

    Hallo Bumble Bee,


    ob du mittelbar oder unmittelbar begünstigt bist -> sollte aus deinem abgeschlossenen Riestervertrag ersichtlich sein.
    Wenn du eigene Beitragsleistungen hast tippe ich mal auf unmittelbar begünstigt.

    Also Kreuz in Zeile 10,
    das Bruttoeinkommen passt in Zeile 11
    Zeile 23 Kreuz für das Kind

    Die Vordrucke sind nun mal für Einzelpersonen und Ehepaare ausgelegt.
    Als Einzelperson bist du natürlich kein Ehemann aber eben die steuerpflichtige Person.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

      1) die Steuererklärungsvordrucke sind alle folgendermaßen aufgebaut: Steuerpflichtige(r) oder bei Zusammenveranlagung Ehemann
      Das heißt, da du keine Zusammenveranlagung machst, bist du die Steuerpflichtige und deine Angaben kommen in die erste Spalte.

      2) ebenfalls in die Spalte Steuerpflichtige(r)

      3) für die Berechnung des Mindesteigenbetrages ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres maßgebend, sowie ggf. bezogene Lohnersatzleistungen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

        Zitat von Bumble Bee Beitrag anzeigen
        Am Freitag läuft die Frist zur Abgabe ab. Meine Nerven!!!
        Ja, solche Fristen fallen immer ganz plötzlich vom Himmel !!!eins11


        Zitat von Bumble Bee Beitrag anzeigen
        Ich versuche als alleinerziehende Mutter (1 Kind), die Kinderzulage abzugreifen.
        Mit der Steuererklärung kann man keine Riester-(Kinder-)-Zulage abgreifen. Das geht nur mit einem Zulagenantrag. Die Anlage AV dient rein der Beantragung des Sonderausgabenabzugs der Riesterbeiträge, wenn der Steuervorteil günstiger ist als der Zulagenanspruch, und dann wird der Zulagenanspruch sogar auf die Steuer draufgeschlagen.
        Elementares Grundwissen, was man sich bei Abschluss eines Riestervertrags dringend aneignen sollte.

        Zitat von Bumble Bee Beitrag anzeigen
        Ich soll mittelbar oder unmittelbar begünstigt ankreuzen, was aber gleichermaßen für Ehegatten (Zusammen- oder Einzelveranlagung) steht.
        Die Begriffe werden in der Anleitung zur Steuererklärung erklärt. Hierbei dürfte man u.a. feststellen, dass ein Lediger gar nicht mittelbar begünstigt sein kann. Außerdem sollte man sich auch damit vor Abschluss des Vertrages beschäftigen. Ein Versicherungsvertreter verkauft einem nämlich sicher auch gerne einen Riestervertrag, wenn man gar nicht begünstigt ist.

        Zitat von Bumble Bee Beitrag anzeigen
        - Muss ich in den Zeilen 11-16 irgendetwas eintragen (in meinem Fall Bruttoeinkommen + HartzIV) und wieso steht in den da überall das Kalenderjahr 2013?
        Lies die Anleitung, mach, was da steht, schreibe das rentenversicherungspflichtige Entgelt aus der Sozialversicherungsmeldung für 2013 ab und trage es bei Entgelt i.S.d. Rentenversicherung ein, Hartz4 bleibt draußen. Und warum sich das aufs Vorjahr bezieht, lernt man, wenn man sich schlau macht, wonach sich der Mindesteigenbeitrag zum Erreichen der vollen Zulage richtet.

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          #5
          AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

          Guten Morgen ihr Lieben,

          toll, dass ich so schnell Antworten bekommen habe. Vielen lieben Dank!

          Zu meiner Entschuldigung: Ich habe es nicht so mit Formularen und Zahlen und ich glaube, ich bin auch nicht die einzige Person auf Gottes weiter Erde, die sich mit der Steuererklärung einfach nicht anfreunden kann. Es waren, sind und bleiben Böhmische Dörfer für mich.

          Demnach kenne ich auch die Fristen nicht. Meines Wissen kann man doch auch noch für Jahre (3?) zurück St-Erklärungen einreichen. Ich hatte dieses Abgabedatum jedenfalls nicht auf dem Zettel und die Erinnerung hatte ich vor einer Woche im Kasten.

          Ich bin sehr (sehr!) dankbar für hilfreiche Antworten und werde mich heute Abend, sobald das Kind im Bett ist und ich vom Elternabend zurück bin, erneut mit dem Thema auseinander setzen.

          Ich möchte mich auch gar nicht weiter erklären... =o/

          Eins hab ich aber noch. Den Riestervertrag habe ich erst 2014 abgeschlossen, ist dann trotzdem das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus 2013 maßgebend? Und... ich will es ja verstehen... warum?

          PS: Den Zulagenantrag werde ich noch einreichen. Man sagte mir, ich hätte damit Zeit bis Ende 2015. Das will ich aber nicht ausreizen... XD

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            #6
            AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

            Zitat von Bumble Bee Beitrag anzeigen
            . Den Riestervertrag habe ich erst 2014 abgeschlossen, ist dann trotzdem das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus 2013 maßgebend? Und... ich will es ja verstehen... warum?
            Weil es da steht: § 86 Einkommensteuergesetz

            :-)
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage AV - Riester - alleinerziehend - Kinderzulage

              Hintergrund ist Folgender: Du bekommst die volle Zulage nur dann, wenn Du einen sogenannten Mindesteigenbeitrag leistest, d.h. mindestens 4 % der in der Anlage AV genannten Beträge abzüglich der Zulage selbst, höchstens 2.100 €. Ein sog. Förderrechner befindet sich hier auf der Seite der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner...ter-rente.html

              Wenn der Gesetzgeber es nun "einfach" machen und für 2014 auf die Beträge für 2014 abstellen würde, hätten insbesondere die Personen mit schwankenden Gehältern das Problem, dass sie erst am 31.12.2014 oder später wüssten, wie viel sie IM JAHR 2014 hätten zahlen müssen zur Erlangung der vollen Zulage bzw. dass sie "unnötig" zu viel gezahlt haben. Um das zu vermeiden hat der Gesetzgeber entschieden auf die Beträge des VORjahres abzustellen und deswegen in der Anlage AV auch so abzufragen, da man dann am 01.01.2014 definitiv weiß, wie viel zu zahlen ist.

              Der Nachteil daran ist natürlich, dass ich dann ggf. weiß, dass ich in 2014 viel zahlen muss, selbst wenn ich in 2014 viel weniger als verdiene als in 2013, oder umgekehrt ggf. in 2014 wenig zahlen muss, obwohl ich in 2014 eine Gehalt***plosion habe.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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