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Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

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    Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

    Moin, moin,
    Ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht, die Plausi ist sauber durchgelaufen, aber die Steuerberechnung bricht mit dem vagen Hinweis ab, dass mit den Eintragungen auf der Anlage Kind etwas nicht stimmen könnte.
    Ich habe vier Kinder, alle über 18.
    Nr. 1 ist in Berufsausbildung, Angaben wie Vorjahr. (er ist Jg 90 - aber das spielt ja für 2014 noch keine Rolle)

    Bei Nr. 2 vermute ich das Problem: Sie ist zum 30.6. 2014 mit ihrer Ausbildung fertig geworden und hat im Ausland angefangen zu arbeiten.
    Angaben Kindergeld: 6*184 = 1104€
    Wohnort im Inland 1.1. -30.06.
    Zeile 16 Ausbildungsort 1.1. -30.06.
    Zeile 23 Nein angekreuzt

    Nr. 3 studiert, Angaben wie Vorjahr. (Außer Höhe Kindergeld, dass sich nach 6 Monaten verändert hat)
    Nr. 4 geht zur Schule, Angaben wie Vorjahr. (Außer Höhe Kindergeld, dass sich nach 6 Monaten verändert hat)

    Wenn Elster wenigstens sagen würde, wo es hakt ...
    kann mir jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

    Sind es denn nur Prüfhinweise (grün/gelb) welche du unterdrücken kannst oder Fehlerhinweise (rot) welche du abarbeiten musst?
    Wenn ersteres, unterdrücken und gut ist- die Berechnung und Übermittelung wird dann nicht verhindert.

    Wenn letzteres, dann wäre der genaue Text der Hinweise hilfreich zur Fehlersuche.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

      Um den Fehler einzugrenzen ist auch folgendes hilfreich:

      1. Steuererklärung abspeichern
      2. Letzte Anlage Kind entfernen
      3. Plausibilitätsprüfung durchführen
      4. Taucht der Fehler noch auf, dann bei 2. weitermachen.

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        #4
        AW: Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

        Wenn die Plausibilitätsprüfung ohne Fehler durchläuft und nur die Steuerberechnung versagt, kann es sich auch um einen Fehler im Vorausberechnungsmodul handeln.

        Das mag ärgerlich sein, hindert aber die Übermittlung nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abbruch der Steuerberechnung wg Anlage Kind

          Problem gelöst!
          Ich habe es mit dem sukzessiven Löschen der Kinder versucht und bin gleich beim 4.Kind fündig geworden. Es ist in 2014 18 geworden und es fehlte die Angabe zum Schulbesuch (die im Vorjahr ja noch nicht notwendig war). Darauf soll man erst mal kommen ...

          herzliche Grüße und vielen Dank!
          Theo

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