Liebe Nutzergemeinde,
Ich benötige Hilfe zum Ausfüllen der Elster-Formulare.
Ich habe im vergangenen Jahr ein Preisgeld erhalten, das es jetzt einzutragen gilt. Nach umfassender Recherche bin ich der Meinung, dass es nicht steuerpflichtig ist, unter anderem nach folgenden Quellen:
http://www.rechtplus.de/urteile/urte...urt=u1_159.php
http://www.haufe.de/steuern/finanzve...64_264708.html
Nun ist die Frage, ob und wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Ich würde es ja durchaus eintragen, die Ausschreibung zum Preisgeld mit einreichen und mir damit bestätigen lassen, dass meine Einstufung richtig ist. Damit vermeide ich, dass mir später vorgeworfen wird dieses Preisgeld bei der Erklärung unterschlagen zu haben. Sollte der Prüfer meiner Steuererklärung anderer Meinung sein kann ich dann immer noch dagegen Einspruch erheben.
Leider finde ich nicht heraus, wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Wenn ich es unter Anlage N, Feld 20 eintrage gebe ich doch bereits vor, dass es zu versteuern ist.
Kann mir hier jemand helfen?
Grüße,
DKDK
Ich benötige Hilfe zum Ausfüllen der Elster-Formulare.
Ich habe im vergangenen Jahr ein Preisgeld erhalten, das es jetzt einzutragen gilt. Nach umfassender Recherche bin ich der Meinung, dass es nicht steuerpflichtig ist, unter anderem nach folgenden Quellen:
http://www.rechtplus.de/urteile/urte...urt=u1_159.php
http://www.haufe.de/steuern/finanzve...64_264708.html
Nun ist die Frage, ob und wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Ich würde es ja durchaus eintragen, die Ausschreibung zum Preisgeld mit einreichen und mir damit bestätigen lassen, dass meine Einstufung richtig ist. Damit vermeide ich, dass mir später vorgeworfen wird dieses Preisgeld bei der Erklärung unterschlagen zu haben. Sollte der Prüfer meiner Steuererklärung anderer Meinung sein kann ich dann immer noch dagegen Einspruch erheben.
Leider finde ich nicht heraus, wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Wenn ich es unter Anlage N, Feld 20 eintrage gebe ich doch bereits vor, dass es zu versteuern ist.
Kann mir hier jemand helfen?
Grüße,
DKDK
Kommentar