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(Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

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    (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

    Liebe Nutzergemeinde,

    Ich benötige Hilfe zum Ausfüllen der Elster-Formulare.
    Ich habe im vergangenen Jahr ein Preisgeld erhalten, das es jetzt einzutragen gilt. Nach umfassender Recherche bin ich der Meinung, dass es nicht steuerpflichtig ist, unter anderem nach folgenden Quellen:
    http://www.rechtplus.de/urteile/urte...urt=u1_159.php
    http://www.haufe.de/steuern/finanzve...64_264708.html

    Nun ist die Frage, ob und wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Ich würde es ja durchaus eintragen, die Ausschreibung zum Preisgeld mit einreichen und mir damit bestätigen lassen, dass meine Einstufung richtig ist. Damit vermeide ich, dass mir später vorgeworfen wird dieses Preisgeld bei der Erklärung unterschlagen zu haben. Sollte der Prüfer meiner Steuererklärung anderer Meinung sein kann ich dann immer noch dagegen Einspruch erheben.

    Leider finde ich nicht heraus, wo dieses Preisgeld einzutragen ist. Wenn ich es unter Anlage N, Feld 20 eintrage gebe ich doch bereits vor, dass es zu versteuern ist.

    Kann mir hier jemand helfen?

    Grüße,
    DKDK

    #2
    AW: (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

    Hallo,

    warum willst du etwas angeben, das NICHT steuerpflichtig ist?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

      Hallo FIGUL,

      ganze einfach: bei Preisgeldern gibt es einigen Interpretationsspielraum, so wie ich das beim Recherchieren verstanden habe. Ich würde durch das Angeben meine Auslegung bestätigen lassen und hätte meine Pflicht erledigt.
      Die andere Variante würde bedeuten, dass ich warte bis jemand da womöglich irgendwann drüber stolpert. In dem Fall müsste ich mich später irgendwann erklären und lande in der Defensive...

      Grüße,
      DKDK

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        #4
        AW: (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

        Hallo,

        Interpretationsspielraum sehe ich da nicht.
        Imho eindeutig geklärt ob steuerfrei oder nicht.
        was auf dich zutrifft, weißt natürlich nur du.
        Außerdem geht die Frage -ob- in Richtung Steuerberatung- und die ist im Forum nicht erlaubt.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

          Hallo FIGUL,

          Die Frage -ob- das Preisgeld steuerpflichtig ist habe ich auch nicht gestellt. Diese Einschätzung möchte ich ja gerne dem Finanzamt überlassen.
          Ich habe gefragt, in welchem Feld/Formular ich es eintragen muss.

          Grüße,
          DKDK

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            #6
            AW: (Vermeindlich?) Nicht steuerpflichtiges Preisgeld - wo eintragen?

            Für Sachen die man dem Finanzamt mitteilen möchte und die nichts in der Steuererklärung verloren haben sind konservative Kommunikationswege wie persönliche Vorsprache, Telefon, Brief, Fax und Mail gedacht.

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