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Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Guten Abend zusammen,

    hat vielleicht jemand Erfahrungen mit folgendem Problem:

    Mein von mir getrennt lebender Mann macht jetzt erst seine Steuererklärung für 2012.
    2011 haben wir noch eine gemeinsame Erklärung abgegeben, für 2012 habe ich schon lange meine Steuererklärung erledigt.
    Das Kindergeld für unseren Sohn, der bei seinem Vater lebt, habe ich erhalten.

    Unser Sohn war mit seinem Vater in der Wohnung gemeldet. Außer ihm war in der Wohnung keine volljährige Person gemeldet.
    Das wären ein Teil der Anforderungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
    Nun muß man ja bei "für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt" den Zeitraum angeben.
    Den kann mein Mann ja nicht angeben, da ich (wir hatten es so vereinbart) das Kindergeld erhalten habe.

    Meine Frage wäre - Steht ihm dann der Entlastungsbetrag nicht zu, darf er die Zeilen 45 - 48 gar nicht ausfüllen?

    Für Hilfe bzw. Antwort (en) bedanke ich mich schon einmal im voraus.

    Biene16

    #2
    AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Ich verstehe die Eingabehilfe nicht so wie Du. Gibt es denn irgendeine Fehlermeldung wenn man die Frage nach dem Kindergeld hier nicht beantwortet?

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      #3
      AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

      Hallo L. E. Fant,

      zunächst einmal habe ich vergessen zu erwähnen, dass mein Mann die Steuerklasse 2 hat.

      Also eine Fehlermeldung kommt nicht, jedoch ein grüner Hinweis:
      Soweit möglich, sollten in beiden Feldern (Zeile 45+46) Angaben gemacht werden.
      Kann man das dann übergehen, also können wir das so unausgefüllt lassen, oder?

      Nochmals im voraus vielen Dank für Deine Antwort.

      Biene16

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        #4
        AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Ja, die Fehlermeldung kann weggedrückt werden. Nach meinen Verständnis ist diese Frage nur entscheidend, wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist.

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          #5
          AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

          Da bin ich noch einmal...

          Wir haben mal eine Berechnung durchführen lassen.
          Danach steht in der Berechnung: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. . . . . . . . . 0 .
          Nun weiß ich nicht weiter.

          Haben folgendes angegeben:
          Zeile 45 01.01. - 31.12.12
          Zeile 46 freigelassen
          Zeile 47 2 Nein
          Zeile 48 2 Nein

          Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass wir in Zeile 15 - Anspruch auf Kindergeld - 1104 € eingetragen haben.
          In Zeile 13: 01.01.12-31.12.12 Ausbildung Werkzeugmechaniker

          Das Kindschaftsverhältnis zur Mutter - in Zeile 10 01.01.-31.12

          L. E. Fant, brauchst Du noch mehr Angaben?

          Viele Grüße
          Biene16

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            #6
            AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

            Ne, da bin ich jetzt auch ratlos ... wenn ich das durchrechne dann gibts den Entlastungsbetrag auch nur bei entsprechendem Eintrag in Kennzahl 44.

            Warum eigentlich:

            Zitat von Biene16 Beitrag anzeigen
            2 Nein
            ... und nicht einfach ein Kreuz bei 'Nein'?

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              #7
              AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

              Hallo L. E. Fant,

              ja, "nein" natürlich. Wir haben das erst vorgeschrieben im Formular, da muss man 1 ja oder 2 nein angeben. Und in der Elster-Formular-Datei steht natürlich (nein) "ankreuzen".

              Dann erst einmal vielen Dank.

              Weiß vielleicht jemand, ob der Erhalt des Kindergelds Grundvoraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, obwohl alle anderen Voraussetzungen wie Steuerkl. 2, Anschrift des Kindes beim Vater, keine
              volljähr. Person in der Wohnung des Vaters, ist?
              Was können wir noch tun?

              Eine ratlose
              Biene 16

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                #8
                AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                Hallo,

                was ihr privat vereinbart habt interessiert nicht die Bohne.
                Ergo Zeile 45 (2014) Kindergeld ausbezahlt von 01013112 und gut ist.
                Dein Mann hat ja Lohnsteuerklasse 2 und die bezieht sich auf alleinerziehend.

                Machst du keine Angaben in Zeile 44 und 45 gibt es natürlich keinen Freibetrag für Alleinerziehende und das Steuerabzugsmerkmal StKl 2 entfällt.
                Sprich er hat für 1308 € keine Steuern bezahlt.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                  Hallo FIGUL,

                  vielen Dank für Deinen Tip.

                  Habe vorher eben versucht, nach dem Ganzen zu googeln. Es steht oft dabei, "wenn Kindergeld-Anspruch besteht".
                  Wenn man es so sieht - bestanden hat er ja auch, es wird nicht gefragt, wem er ausgezahlt wurde.

                  Danke Euch beiden!!!

                  Liebe Grüße
                  BIENE16

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Hallo FIGUL,
                  bin schon ganz irre vom Googeln vorher.

                  Es steht ja doch im Formular "Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt".
                  Bitte sei nicht böse, dass ich noch einmal schreibe, ich weiß, dass Du ein sehr erfahrener Nutzer bist.
                  Das "mir" entspricht ja nicht der Wahrheit. Wird das Finanzamt das nicht prüfen, bzw. tauschen die sich nicht mit der Kindergeldzahlstelle aus?

                  Biene16

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                    #10
                    AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                    Hallo,

                    lies einfach mal die Eingabehilfe

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                      Hallo Biene16,

                      die Frage nach der Auszahlung spielt nur eine Rolle wenn das Kind bei beiden Eltern gemeldet ist. Das liegt in deinem Fall doch nicht vor.
                      hier der Auszug aus der Eingabehilfe ->Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Kalenderjahr ist u. a., dass Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, zu Ihrem Haushalt gehört. Dies wird stets angenommen, wenn das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Ist das Kind auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                        Hallo zusammen.

                        Kindergeldanspruch(!) besteht ja für euren Sohn, also muss dort auch der Haken rein. Bezüglich dem Alleinerziehenden Freibetrag steht dieser nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt und welcher die Voraussetzungen dafür erfüllt. Was ja bei deinem Exmann der Fall zu sein scheint.

                        Die interne Regelung mit dem Kindergeld interessiert wirklich gar nicht.
                        In der Steuererklärung gehört jedem Elternteil (egal ob verheiratet, geschieden oder nie verheiratet gewesen) prinzipiell 50% [natürlich gibt es auch hier noch spezielle Regelungen, die bei euch aber entfallen].
                        Also können du und auch dein Exmann lediglich 50% des Kindes in der Erklärung geltend machen. Somit gibt auch jeder Elternteil nur 50% des Kindergeldes in Anlage Kind ein, egal ob du real 100% erhalten hast. Dein Exmann hat ja trotzdem den Anspruch(!) auf dieses Geld, unabhängig eurer internen Regelung.
                        Heißt in Zeile Kindergeld trägt jeder ein 1.104,00 EUR (wenn denn die Voraussetzungen zum Kindergeldanspruch für 12 Monate bestand).

                        Viele Grüsse tinib

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                          #13
                          AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                          Zitat von tinib Beitrag anzeigen
                          Also können du und auch dein Exmann lediglich 50% des Kindes in der Erklärung geltend machen.
                          Kindergeld wird in der Steuererklärung gar nicht geltend gemacht. Es geht in der Diskussion hier aber auch gar nicht um die erste Seite der Anlage Kind.

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                            #14
                            AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Kindergeld wird in der Steuererklärung gar nicht geltend gemacht. Es geht in der Diskussion hier aber auch gar nicht um die erste Seite der Anlage Kind.
                            Das war lediglich eine Zusatzinfo zu dem Thema Kindergeld, da "Biene16" ja geschrieben hatte das sie das gesamte Geld erhalten hat und nicht er. Deshalb habe ich darauf nochmal Bezug genommen.

                            Für die Günstigerprüfung ist das Kindergeld schon relevant und damit darf sie trotzdem nur 50% eintragen.

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                              #15
                              AW: Anlage Kind / Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                              Hallo an alle, die mir freundlicherweise geantwortet und somit geholfen haben.
                              Dann weiß ich Bescheid.
                              Recht herzlichen Dank! Habe mich sehr gefreut.
                              Es macht in der Berechnung einen durchaus erfreulichen Unterschied aus, mit - und ohne Berücksichtigung des Entlastungsbetrages.

                              Habe noch einen unklaren Punkt, das hatten wir (mein Mann) bisher auch noch nicht.
                              Aber dafür mache ich einen neuen Thread auf und melde mich später noch einmal.

                              Viele Grüße
                              Biene16

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