Guten Abend zusammen,
hat vielleicht jemand Erfahrungen mit folgendem Problem:
Mein von mir getrennt lebender Mann macht jetzt erst seine Steuererklärung für 2012.
2011 haben wir noch eine gemeinsame Erklärung abgegeben, für 2012 habe ich schon lange meine Steuererklärung erledigt.
Das Kindergeld für unseren Sohn, der bei seinem Vater lebt, habe ich erhalten.
Unser Sohn war mit seinem Vater in der Wohnung gemeldet. Außer ihm war in der Wohnung keine volljährige Person gemeldet.
Das wären ein Teil der Anforderungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Nun muß man ja bei "für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt" den Zeitraum angeben.
Den kann mein Mann ja nicht angeben, da ich (wir hatten es so vereinbart) das Kindergeld erhalten habe.
Meine Frage wäre - Steht ihm dann der Entlastungsbetrag nicht zu, darf er die Zeilen 45 - 48 gar nicht ausfüllen?
Für Hilfe bzw. Antwort (en) bedanke ich mich schon einmal im voraus.
Biene16
hat vielleicht jemand Erfahrungen mit folgendem Problem:
Mein von mir getrennt lebender Mann macht jetzt erst seine Steuererklärung für 2012.
2011 haben wir noch eine gemeinsame Erklärung abgegeben, für 2012 habe ich schon lange meine Steuererklärung erledigt.
Das Kindergeld für unseren Sohn, der bei seinem Vater lebt, habe ich erhalten.
Unser Sohn war mit seinem Vater in der Wohnung gemeldet. Außer ihm war in der Wohnung keine volljährige Person gemeldet.
Das wären ein Teil der Anforderungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Nun muß man ja bei "für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt" den Zeitraum angeben.
Den kann mein Mann ja nicht angeben, da ich (wir hatten es so vereinbart) das Kindergeld erhalten habe.
Meine Frage wäre - Steht ihm dann der Entlastungsbetrag nicht zu, darf er die Zeilen 45 - 48 gar nicht ausfüllen?
Für Hilfe bzw. Antwort (en) bedanke ich mich schon einmal im voraus.
Biene16
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