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Einkünfte aus Feststellungen

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    Einkünfte aus Feststellungen

    Liebe Elster-Experten!

    Wo bitte muss ich meine (anteiligen) Einkünfte aus den Bescheiden über einheitliche + gesonderte Feststellungen eintragen ?
    Ich konnte das nicht finden...

    Danke für Eure Hilfe !

    Stefan

    #2
    AW: Einkünfte aus Feststellungen

    In den Anlagen für die jeweiligen Einkunftsarten.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte aus Feststellungen

      Zitat von Stefan T. Beitrag anzeigen
      Liebe Elster-Experten!

      Wo bitte muss ich meine (anteiligen) Einkünfte aus den Bescheiden über einheitliche + gesonderte Feststellungen eintragen ?
      Ich konnte das nicht finden...

      Danke für Eure Hilfe !

      Stefan
      Anlage S oder G..
      aus den Bescheiden über einheitliche + gesonderte Feststellungen
      Zuletzt geändert von stiller; 21.07.2015, 21:39.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Einkünfte aus Feststellungen

        ... oder V?

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte aus Feststellungen

          oder Anlage KAP?
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Einkünfte aus Feststellungen

            Auch Anlage L ist natürlich nicht unmöglich
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Einkünfte aus Feststellungen

              Fehlt jetzt noch was?

              Kommentar


                #8
                AW: Einkünfte aus Feststellungen

                Ja, die Multiple choice-Antwort des Threaderstellers
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkünfte aus Feststellungen

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Fehlt jetzt noch was?

                  Hallo,

                  ich wollte eigentlich die Anlage Weinbau noch anbieten -> steht unter der gesonderten und einheitlichen Feststellung noch zur Auswahl ... zum Wohl !

                  Tschüß

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