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Simple Fragen zu Anlage N

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    Simple Fragen zu Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich habe zwei kurze Fragen zur Anlage N:

    1) Ich war letztes Jahr bei zwei Arbeitsgebern angestellt. Normalweise würde ich ja dann in Anlage N einfach alle einzelnen Postn aufsummieren - was mache ich aber, wenn ich in der Zeit auch umgezogen bin und für die zwei Jobs auch zwei verschiedene Fimanzämter betreffen? Trotzdem alles zusammenrechnen und nur das letzte Finanzamt, an das Lohnsteuer abgeführt wurde angeben?

    2) Ich liege im letzten Jahr unter dem Steuerfreibetrag, in diesem Jahr wird sich das jedoch (bei gleichbleibendem Arbeitsgeber) ändern. Wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich keine Werbungskosten, Fahrtkosten etc. anzugeben, wenn ich sowieso keine Steuern zahle (richtig?). Sieht es aber "komisch" aus, wenn ich an den entsprechenden Stellen für 2009 keine Angaben mache, in der 2010er Erklärung dann aber Angaben mache oder ist das einfach "normal", dass z.B. Werbungskosten nur angeführt werden, wenn sie auch absetzbar sind?

    Vielleicht kann mir hier ja jemand etwas zu meinen Fragen sagen, das wäre klasse! Vielen Dank schon mal für die Hilfe und einen schönen Tag!

    #2
    AW: Simple Fragen zu Anlage N

    Hallo Ameise,
    hinsichtlich des 2. Arbeitgebers kann man eine zweite Zeile öffnen.

    Wenn du eh keine Steuern zahlst, warum machst du dann eine Erklärung?

    Werbungskosten unter 920€ brauchst du nicht extra aufführen, das ist der Pauschbetrag, den zieht das Programm von alleine ab. Nur wenn du drüber bist, musst halt alles extra aufführen.
    Und es wird jedes Jahr für sich bearbeitet.
    Gruss Tina

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      #3
      AW: Simple Fragen zu Anlage N

      Hi Tina,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
      ah...ich hab so einen Button gesucht, es ist also der hier: "weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen"...(so ist es ja ganz einfach, danke)

      Und ich mache ne Erklärung, weil von meinem Gehalt Lohnsteuer abgeführt wurde - d.h. doch, dass ich mir diese "zurückholen" kann. Oh man, jetzt seh ich gerade aber, dass ich doch über dem Freibetrag liege, von daher werden sich in den nächsten Tagen vielleicht doch noch weitere Fragen ergeben. Z.B. die hier, die Sache mit den Werbungskosten wird dann doch kniffliger:

      Meine Werbungskosten liegen definitiv über dem Pauschalbetrag, ich bin für den neuen festen Job zwei Monate in eine 200 km entfernte Stadt "gependelt". Wie bekommt man das denn bloss in Anlage N Punkt 36 unter? Ich bin nicht täglich, sondern jede Woche einmal hin und wieder zurück gefahren. Ist dann alles, was unter "Arbeitstage je Woche" etc. steht nicht weiter wichtig, wenn der Betrag "Aufwendung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" niedriger ist, als "einfache Entfernung x aufgesuchte Arbeitstage" (weil eben nicht jeden Tag gefahren bin)? Brauchte ich meine Bahnfahrkarten, wenn ich das angebe oder ist schon klar, dass wenn ich in einer Stadt gemeldet war und in der anderen arbeite, ich irgendwann mal von a nach b fahren muss?

      Brauche ich genauso auf für die Umzugskosten (Auto leihen, Sprit) Belege?

      Nochmals danke!

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        #4
        AW: Simple Fragen zu Anlage N

        Hallo Ameise,
        wenn du nur einmal in der Woche hin und zurück gefahren bist, dann kannst du doch doppelte Haushaltsführung angeben. Wo hast du denn die Woche über gewohnt? Im Hotel?
        Wenn du mit dem PKW gefahren bist, Kennzeichen angeben, gefahre KM eintragen, und wie oft. Umzugspauschalen (ohne GEwähr)
        ab 1.7.2009
        1.256 Euro verheiratet
        628 Euro ledig
        277 Euro weiter Familienmitglieder.
        Lieben Gruss Tina

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          #5
          AW: Simple Fragen zu Anlage N

          Hallo nochmals, Tina,

          ah, interessant! Bisher dachte ich, doppelte Haushaltsführung betrifft mich nicht, weil ich mich kostenfrei bei Bekannten untergebracht habe, aber das Formular schient ja trotzdem das Richtige für diese ganzen Fahrtkosten etc. zu sein (auch wenn nicht mit PKW sondern DB).

          Es sieht dort ja auch nicht so aus, als müsse man alle Bahntickets einzeln nachreichen...ich hab mir zwar mit dem Sammeln Mühe gegeben, aber da war ich nicht besonders konsequent. Hiesse das dann, dass ich für den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung dieses Formular ausfülle und den Zeitraum bei Anlage N, Seite 2 "Wege zwischen Wohnung ..." nur für den späteren Zeitraum nach dem Umzug beachte?

          Fängt langsam an, Spaß zu machen, die Steuererklärung,
          dankeschön!
          Zuletzt geändert von ameise; 16.03.2010, 13:27.

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            #6
            AW: Simple Fragen zu Anlage N

            Doppelte Haushaltsführung, heisst eigener 2. Hausstand.
            Da auch kein Hotel genutzt wurde, kannst auch keine Übernachtskosten absetzen.
            Würde es mit Spesen versuchen. das sind pro Tag, den du über 24 Std. von zu Hause weg warst 24€, 14 Stunden 12 €, über 8 Std. 6 €. Es sei denn, dein Arbeitgeber hat dir die gezahlt.
            Wenn du Bahnfahrten abrechnen willst, musst auch die Belege einreichen.

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