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Übergangsbeihilfe Bundeswehr

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  • Paulepuma
    antwortet
    AW: Übergangsbeihilfe Bundeswehr

    Hallo Picrad777,
    danke für die Antwort. Eigentlich wollte ich meine Frage bei Elster-Formular einstellen, hab wohl falsch gedrückt.
    Ja, das Dienstverhältnis wurde vor dem 01.01.2006 begründet und somit wurde der Steuerfreibetrag von 10.800€ berücksichtigt.
    Danke nochmal!
    LG Paulepuma

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Übergangsbeihilfe Bundeswehr

    Was hat das mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für DEINE Arbeitnehmer zu tun ? In dem Unterforum postest Du gerade.

    Kannst Du uns mal sagen, welches Jahr das betrifft und nach welcher Vorschrift das gezahlt wurde und nach welcher Vorschrift das steuerfrei sein soll in Höhe von 10.800 € ? Auf die Schnelle habe ich nur einen § 3 Nr. 10 EStG gefunden, der Übergangsgelder bis 10.800 € steuerfrei gestellt. Die Vorschrift gibt es aber seit 2006 (!) nicht mehr ...

    - - - Aktualisiert - - -

    Es scheint wohl noch Übergangsregelungsfälle zu geben, also bei Zeitsoldaten, WENN das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde.

    Eintrag in Anlage N Zeile 29 bzw. wenn keine Anlage N abzugeben ist, DANN im Hauptbogen Zeile 94.

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  • Paulepuma
    hat ein Thema erstellt Übergangsbeihilfe Bundeswehr.

    Übergangsbeihilfe Bundeswehr

    Wo trage ich im Elsterformular die steuerfrei erhaltene Übergangsbeihilfe in Höhe von 10.800€ ein?
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