Hallo zusammen,
ich möchte für die Jahre 2011 bis 2014 meine ersten Steuererklärungen schreiben.
2009- 2012: Ausbildung
2012- offen: Studium (Bachelor +Master) + Semesterjobs
Lebensmittelpunkt: Wohnung der Eltern (Aufenthalt nur Freitag-Samstag)
Studentenwohnung: 100km entfernt
Der Anreiz der Erklärung war ursprünglich, die vom FA einbehaltene Lohnsteuer für die Semesterjobs, wiederzuholen.
Frage 1: Ich habe noch keine Steuernummer beim FA und gebe die Erklärungen für 2011 bi 2014 gemeinsam ab. Ich muss also zwangsweise "neue Steuernummer" auf jeder Erklärung angegeben oder ist hier anders zu verfahren?
Frage 2: Während der Ausbildung habe ich keine Lohnsteuer bezahlt, eine Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall nicht oder?
Frage 3: Seit 2014 kann ich als Student meine Wohnung am Studienort nicht mehr als doppelte Haushaltsführung angeben, da ich keine Miete an meine Eltern zahle.
Laut Recherche sind die Fahrtkosten also nur noch als Entfernungspauschale absetzbar.
Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie ich angeben soll, dass in 49 von 52 KW jeweils eine Fahrt nach Hause unternommen habe. Muss ich dann als 1. Tätigkietsstelle die Adresse meiner Studentenwohnung angeben?
Und was muss bei "Arbeitstage je Woche", "Aufgesucht an XXXTagen" stehen?
Kann ich bei Entfernungspauschale zusätzlich den Weg von Studentenwohnung zur Hochschule aufnehmen? Woher weiß dann das FA das ich von Studentenwohnung zu Hochschule pendel?
Frage 4: Bis 2013 war die doppelte Haushaltsführung für Studenten noch möglich.
Kann ich für die Zeit des Studiums einen Verpflegungsmehraufwand mit angeben? Ich hatte gelesen das man zumindest für die An- und Abreisetage diesen Mehraufwand ansetzen kann (6Euro pro Tag).
Was muss ich dann bei An- und Abreisetage (Zeile 81) eingeben? 49 Tage oder 98 Tage?
Frage 5: Während der Ausbildung hatte ich Berufsschule in Form von Blockunterricht (2Wochen Berufsschule, dann 6Wochen Arbeiten).
Laut Internet muss ich die Fahrtkosten als Auswärtstätitgkeit angeben. Kann ich außerdem für die Berufsschulzeit eine Verpflegungsmehraufwand (mindestens 8h) angeben ?
Frage 6: Kann ich eine Verkehrsrechtschutzverischerung für die Zeit der Berufsschule/ Studium ansetzen?
Und zu guter Letzt: Das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (Mantelbogen S.1; Zeile 2) muss ich erst in dem Jahr ankreuzen, in dem ich positive Einkünfte habe oder?
(voraussichtlich nächstes Jahr bei einem 12monatigen Praktikum)
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
Ben
ich möchte für die Jahre 2011 bis 2014 meine ersten Steuererklärungen schreiben.
2009- 2012: Ausbildung
2012- offen: Studium (Bachelor +Master) + Semesterjobs
Lebensmittelpunkt: Wohnung der Eltern (Aufenthalt nur Freitag-Samstag)
Studentenwohnung: 100km entfernt
Der Anreiz der Erklärung war ursprünglich, die vom FA einbehaltene Lohnsteuer für die Semesterjobs, wiederzuholen.
Frage 1: Ich habe noch keine Steuernummer beim FA und gebe die Erklärungen für 2011 bi 2014 gemeinsam ab. Ich muss also zwangsweise "neue Steuernummer" auf jeder Erklärung angegeben oder ist hier anders zu verfahren?
Frage 2: Während der Ausbildung habe ich keine Lohnsteuer bezahlt, eine Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall nicht oder?
Frage 3: Seit 2014 kann ich als Student meine Wohnung am Studienort nicht mehr als doppelte Haushaltsführung angeben, da ich keine Miete an meine Eltern zahle.
Laut Recherche sind die Fahrtkosten also nur noch als Entfernungspauschale absetzbar.
Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie ich angeben soll, dass in 49 von 52 KW jeweils eine Fahrt nach Hause unternommen habe. Muss ich dann als 1. Tätigkietsstelle die Adresse meiner Studentenwohnung angeben?
Und was muss bei "Arbeitstage je Woche", "Aufgesucht an XXXTagen" stehen?
Kann ich bei Entfernungspauschale zusätzlich den Weg von Studentenwohnung zur Hochschule aufnehmen? Woher weiß dann das FA das ich von Studentenwohnung zu Hochschule pendel?
Frage 4: Bis 2013 war die doppelte Haushaltsführung für Studenten noch möglich.
Kann ich für die Zeit des Studiums einen Verpflegungsmehraufwand mit angeben? Ich hatte gelesen das man zumindest für die An- und Abreisetage diesen Mehraufwand ansetzen kann (6Euro pro Tag).
Was muss ich dann bei An- und Abreisetage (Zeile 81) eingeben? 49 Tage oder 98 Tage?
Frage 5: Während der Ausbildung hatte ich Berufsschule in Form von Blockunterricht (2Wochen Berufsschule, dann 6Wochen Arbeiten).
Laut Internet muss ich die Fahrtkosten als Auswärtstätitgkeit angeben. Kann ich außerdem für die Berufsschulzeit eine Verpflegungsmehraufwand (mindestens 8h) angeben ?
Frage 6: Kann ich eine Verkehrsrechtschutzverischerung für die Zeit der Berufsschule/ Studium ansetzen?
Und zu guter Letzt: Das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (Mantelbogen S.1; Zeile 2) muss ich erst in dem Jahr ankreuzen, in dem ich positive Einkünfte habe oder?
(voraussichtlich nächstes Jahr bei einem 12monatigen Praktikum)
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
Ben
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