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Auswärtstätigkeiten Unterschied 2013 -> 2014

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    Auswärtstätigkeiten Unterschied 2013 -> 2014

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Erklärung für 2014 und habe über die Suchfunktion nichts passendes gefunden (falls es etwas gibt, dickes sorry). Im Prinzip ist meine Frage auch super kurz:

    Da ich beruflich im Jahr mehrere, teilweise mehrmonatige Projekte beim Kunden habe, sind bei mir unter der 20 bzw. 21 hohe Beträge eingetragen. Entsprechend muss ich diese in der Steuererklärung angeben, damit nichts abgezogen wird.
    2013 konnte ich noch für jede Auswärtstätigkeit, d.h. Projekt, die Kosten mit Begründung gesondert eintragen. -> Sehr einfach und nachvollziehbar (für beide Seiten).

    Im Formular für 2014 geht dies anscheinend nicht mehr? Es gibt nur noch EIN Blatt für Auswärtstätigkeiten (zumindest finde ich keinen Button, um Auswärtstätigkeit 2, 3, .. einzutragen)?
    Bedeutet dass, dass ich für dieses Jahr alle Auswärtstätigkeiten zusammenrechnen muss (Unterkunftskosten, Tage der Abwesenheiten,...)? Das macht es für mich super kompliziert - und mMn sehr unverständlich für das Finanzamt, da bei mir auch häufig zwischendrin 2-3 Wochen Ausland eingebaut sind usw.

    Wenn diese (mMn - sorry - bescheuerte) Änderung so eingeführt wurde, wie gehe ich am besten vor? In Excel alles kalkulieren und dem FInanzamt mitschicken?

    Besten Dank für die Klarstellung!

    #2
    AW: Auswärtstätigkeiten Unterschied 2013 -> 2014

    Ja, am besten auf einem Beiblatt.
    Mfg

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeiten Unterschied 2013 -> 2014

      VIelen Dank für die ANtwort.

      Daraus entnehme ich, dass man wirklich nur noch ein einziges Blatt für sämtliche Auswärtstätigkeiten hat, d.h. nicht mehr 2,3,4, ... verschiedene Blätter mit Detaillierungen erstellen darf?

      Danke und viele Grüße

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeiten Unterschied 2013 -> 2014

        Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland kann man noch Länder hinzufügen und dadurch partiell detailliert abrechnen, im Inland geht aber die Detaillierung nur noch über ein Beiblatt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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