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Anlage Kind bei auswärts wohnendem Kind?

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    Anlage Kind bei auswärts wohnendem Kind?

    Hallo Zusammen,
    wahrscheinlich eine "blonde" Frage, aber muss (oder sollte?) ich für meine volljährige Tochter, die im Januar 2009 zuhause ausgezogen ist, eigentlich noch eine Anlage Kind ausfüllen? Ich habe weiterhin das Kindergeld für sie erhalten (und direkt an sie ausbezahlt) sowie einen frei vereinbarten Unterhalt an sie bezahlt.
    Den Unterhalt vom Kindsvater hat sie direkt erhalten (ging also nicht über mein Konto).

    Ich bin echt etwas irritiert.
    Danke für kurze Hilfe
    Sabine

    #2
    AW: Anlage Kind bei auswärts wohnendem Kind?

    Hallo Liebchen,

    ja, Anlage KIND ist notwendig, solange Kindergeld bezogen wird. Mit der Anlage KIND werden auch die Anspruchsvoraussetzungen für KiGeld geprüft, das z.B. bei Überschreiten der EInkunftsgrenzen eines volljährigen Kindes zurückgefordert wird.

    Gruß
    Turnbeutel

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      #3
      AW: Anlage Kind bei auswärts wohnendem Kind?

      Merci Vielmals.
      Sabine

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