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keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austritt

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    keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austritt

    Hallo zusammen,

    mein Problem: ich kann keine Steuerberechnung anstoßen wegen dieses Konflikts:

    Austritt aus der Kirche in 2013
    mangels info wurde jedoch von meiner Bank noch Kirchensteuer von den Kapitalerträgen in 2014 abgezogen

    Da ich für 2014 also Kirchensteuerausgaben ansetze und gleichzeitig nicht in der Kirche bin, funktioniert zwar die Pausibilitäsprüfung, nicht jedoch die Steuerberechnung in elster Formular.

    Da scheint elster in Lücke zu haben ...

    Eigentlich ist das zunächst nicht so wichtig, aber beim Erhalt des Steuerbescheids ist so eine schnelle Gegenüberstellung der eingereichten Werte mit den anerkannten Werten nicht möglich.

    #2
    AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

    Wenn dir Kirchensteuer einbehalten wurde obwohl du nicht (mehr) in der Kirche bist, gehört diese nicht in die Steuererklärung. Hierzu ist vielmehr ein Antrag auf Erstattung der zu unrecht einbehaltenen KiSt zu stellen (Formloses Anschreiben + Nachweise).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

      Hallo,

      und für die Berechnung kannst du die Kirchensteuer auch einfach weglassen, dann stimmt zumindest das Ergebnis (die Kirchensteuererstattung musst du natürlich noch oben drauf rechnen).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

        Hier mit der Bank unbedingt per Einschreiben mit RÜCKSCHEIN arbeiten. Bei Verwandten sind alle anderen Briefe die "negativ" für die Bank waren immer "verschwunden".
        Mr.Mann versucht sich an Elster und Traumdeutung

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          #5
          AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

          Hallo,

          >>>Hier mit der Bank unbedingt per Einschreiben mit RÜCKSCHEIN arbeiten.

          Warum sollte die Bank zuständig sein?
          Wenn der Status falsch war durfte die Bank gar nicht anders abrechnen, und imho darf sie das auch nicht rückwirkend ändern.

          Und ob Briefe ankommen oder nicht wäre in einem solchen Fall auch egal, man kann beliebig oft und fast beliebig lange schreiben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

            Bis einschließlich 2014 war es nach meiner Kenntnis allein Sache des Kunden, den Einbehalt von Kirchenkapitalertragsteuer, die im Übrigen gar nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden darf, durch die Bank zu veranlassen oder auch nicht.

            Dementsprechend wäre es Sache des TE gewesen, die Bank vom Austritt zu informieren.

            Je nach Bundesland ist das Finanzamt oder ein Kirchensteueramt Ansprechpartner für die Rückerstattung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: keine steuerberechnung wegen kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen trotz Austrit

              Ich würde die Kirchensteuer mit Beifügung der Belege beim zuständigen Kirchensteueramt zurückfordern. Ein Ansatz der pauschal einbehaltenen Kirchensteuer ist in der Eink.Steuererklärung nicht möglich. Das kommt durch die Pauschalbesteuerung der Kapitalerträge, die ja von Vorteil ist, wenn man sonst mit der Einkommenssteuer mit höherem Prozentsatz veranschlagt würde, dadurch ist dann auch die Kirchensteuer entsprechend niedriger, die ja jeweils prozentual von der Eink.St. berechnet wird, also hier von der evtl. niedrigeren Kap.Ertr.Steuer. Gruß! aporent

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