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Vorsorgeaufwendungen

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    Vorsorgeaufwendungen

    Ich habe mal wieder eine Frage, und zwar wird mir von der Summe der Vorsorgeaufwendungen von 7000 wieder ein Betrag von 3800 abgezogen. Woraus setzt sich dieser Betrag von 3800 zusammen? In meiner Ausrechnung hatte ich einen Betrag von 5800. Wer kann mir das erklären?
    Danke.

    LG
    Uschi

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen

    Es gibt bei Zusammenveranlagung einen Höchstbetrag von 3.800,00 € für Vorsorgeaufwendungen (ohne Beiträge zur Rentenversicherung und andere Altersvorsorgeverträge wie Riester oder Rürup), es sei denn, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (nur Basisversicherung) liegen über 3.800,00 €.

    Du schreibst allerdings etwas von einem Abzug in dieser Höhe?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen

      Mit dem Abzug das war von mir falsch ausgedrückt. Es ist wohl der Pauschbetrag von 3800 €, der anerkannt wird. Wenn ich mit der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung über 3800 € liege, wird dann der Betrag von 5600 € angesetzt? So hat nämlich das Elstersystem mir die Einkommensteuererklärung ausgerechnet.

      Kannst du mir noch erklären, was

      § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG bedeutet? Da werden mir 136 € für abgezogen.

      Danke.

      LG
      Uschi

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen

        Es ist kein PAUSCHbetrag, sondern ein HÖCHSTbetrag. Und angesetzt wird pro Person normalerweise (= sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Rentner etc.) pro Ehegatte höchsten 1.900 €, also 3.800 €. Die 2.800 € gelten für die anderen Personenkreise. Vermutlich hast Du als Klassiker in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 fälschlich nein anstatt ja gesagt. Höhere Beträge sind dann ansetzbar, wenn die Basisversorgung der Krankenversicherung und PflegePFLICHTversicherung höher ist. In den Beiträgen zur gesetzlichen KV sind aber auch pauschal 4 % Beiträge für Krankengeld enthalten, die nicht zur Basisversorgung gehören. Das sind die 136 €.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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