Ist es richtig, dass das Finanzamt die Einkommensteuer so berechnet?
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif € 32.305 11,0966 = 3.584 €
dazu Altersvorsorgezulage 493 €
festzusetzende Einkommensteuer 4.077 €
Das Elsterprogramm rechnet die Altersvorsorgezulage nicht dazu, das Finanzamt aber schon. Ist das richtig so? Dadurch habe ich eine höhere festzusetzende Einkommensteuer.
Ich will es einfach nur verstehen.
Danke.
LG
Uschi
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif € 32.305 11,0966 = 3.584 €
dazu Altersvorsorgezulage 493 €
festzusetzende Einkommensteuer 4.077 €
Das Elsterprogramm rechnet die Altersvorsorgezulage nicht dazu, das Finanzamt aber schon. Ist das richtig so? Dadurch habe ich eine höhere festzusetzende Einkommensteuer.
Ich will es einfach nur verstehen.
Danke.
LG
Uschi
Kommentar