Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

festzusetzende Einkommensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    festzusetzende Einkommensteuer

    Ist es richtig, dass das Finanzamt die Einkommensteuer so berechnet?

    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG

    nach dem Splittingtarif € 32.305 11,0966 = 3.584 €
    dazu Altersvorsorgezulage 493 €

    festzusetzende Einkommensteuer 4.077 €

    Das Elsterprogramm rechnet die Altersvorsorgezulage nicht dazu, das Finanzamt aber schon. Ist das richtig so? Dadurch habe ich eine höhere festzusetzende Einkommensteuer.
    Ich will es einfach nur verstehen.
    Danke.

    LG
    Uschi

    #2
    AW: festzusetzende Einkommensteuer

    Wenn die beiden Berechnungen voneinander abweichen dann gibt es auch noch Abweichungen entweder im zu versteuernden Einkommen oder bei den Einkünften des Vorjahres, die in der Anlage AV erklärt wurden.

    EDIT: Du kannst ja in Elster schon mal nachgucken was rauskommt, wenn Du Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausfüllst.

    Kommentar


      #3
      AW: festzusetzende Einkommensteuer

      Wenn das FA zum Schluss kommt, dass der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorgebeiträge (Riester) zu einem höheren Steuervorteil führt als der Zulagenanspruch, ist es korrekt, dass die Zulage am Ende auf die Steuer drauf geschlagen wird.

      Wenn ElsterFormular das nicht tut, hat EF rausgekriegt, dass die Zulage günstiger ist, und der Riester taucht in der Berechnung gar nicht auf.

      Es muss also einen Unterschied in den beiden Steuerberechnungen geben, der zufällig bei der Günstigerprüfung zu unterschiedlichen Resultaten führt.

      Kommentar

      Lädt...
      X