Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelveranlagung vs. Plausibilitätsprüfung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelveranlagung vs. Plausibilitätsprüfung

    Guten Morgen,

    habe mich gestern an die Erklärung für 2013 und 2014 gemacht. Ich bin verheiratet, allerdings getrennt lebend. Für 2012 konnte ich "getrennte Veranlagung" ankreuzen (bei Klasse 4). Das scheint nun ab 2013 "Einzelveranlagung" zu heißen und ist auch kein Problem.
    Nach Eingabe meiner Daten hinterlegte die Plausibilitätsprüfung die Steuernummer in Kombination mit dem Kreuz bei der Einzelveranlagung grün und es wurde die Frage gestellt, ob daran gedacht wurde, unterschiedliche Steuernummern zu verwenden. Da ich tatsächlich meine ureigene Steuernummer angegeben habe, gehe ich davon aus, dass ich den Hinweis ignorieren kann und dieser nur auftaucht, falls man mal im geistiger Umnachtung nicht daran denkt? Über eine Bestätigung freue ich mich :-)

    Herzlichen Dank und viele Grüße

    #2
    AW: Einzelveranlagung vs. Plausibilitätsprüfung

    das mit den Steuernummern kannst du tatsächlich ignorieren, das FA wird das schon richtig zuordnen.

    Wenn Ihr aber schon länger getrennt lebt, habt ihr kein Ehegattenwahlrecht mehr. Es handelt sich dann nicht um (bis 2012) getrennte Veranlagungen bzw. (ab 2013) Einzelveranlagung von Ehegatten, sondern um zwei ganz schnöde Einzelveranlagungen ohne Zusatzbezeichnung und ohne Kreuz.

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelveranlagung vs. Plausibilitätsprüfung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort... Da hätte ich ja tatsächlich meinem Gefühl trauen können.
      Wie aber ist dein Zusatz zu verstehen? Da wir nicht geschieden sind, sondern lediglich getrennt leben, ist doch quasi eine faktische Trennung gar nicht beweisbar. Oder ist das nicht nötig?

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelveranlagung vs. Plausibilitätsprüfung

        du musst nur das Datum des dauernd getrennt Lebens angeben. Wenn das vor dem aktuellen Veranlagungsjahr liegt, gibt es kein Ehegattenwahlrecht mehr.

        Kommentar

        Lädt...
        X