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Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

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    Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

    Ich bin seit letztem Jahr Eigentümerin einer Wohnung und nun sitze ich vor meiner Steuererklärung und weiß einfach nicht weiter. Vor mir liegen Bescheinigungen über die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag, die ich noch irgendwo im Dschungel der Formulare eintragen muss. Außerdem noch die Nebenkostenabrechnung, Zusammenstellung der umlagefähigen Kosten, Bescheinigung gem. §35a EStG. Leider habe ich so überhaupt gar keine Ahnung, welches Formular ich hierzu benötige (KAP? Wenn ja, was kreuze ich da an und wo trage ich was ein?????) Hilfe!!!
    Es wäre super toll, wenn ihr mir hier weiter helfen könntet - ihr würdet eine fast verzweifelte Mittdreißigerin vor dem Herzinfarkt bewahren

    #2
    AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

    Zur Einkommensteuerklärung mit ElsterFormular sind neben dem Hauptvordruck eine Reihe von Anlagen verfügbar.

    Wenn man Kapitaleinkünfte erklären will, ist das, wie richtig erkannt die Anlage KAP. Kapitaleinkünfte muss aber nur erklären, wenn man z. B. keine Kirchensteuer hat einbehalten lassen. Man sollte sie erklären, wenn man den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hat oder so geringe andere Einkünfte vorhanden sind, dass sich eine Günstigerprüfung lohnt.

    Handwerkerleistungen sind im Hauptvordruck auf Seite 3 in Zeile 75 einzutragen.

    Falls die Wohnung nicht selbst genutzt sondern vermietet ist, gibt es dafür die Anlage V

    Arbeitnehmer benötigen natürlich die Anlage N und fast alle Steuerpflichtigen die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Im Übrigen ist die Erstellung einer Steuererklärung keine besonders aufregende Sache, es sei denn, man hat innerliche Vorbehalte gegen Formulare im Allgemeinen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

      Danke für die Antwort. Es dreht sich mir nur um die Erneuerung wegen der Wohnung, ansonsten bin ich auch nicht so auf den Kopf gefallen, ich weiß sonst schon, wie ich meine Steuererklärung auszufüllen habe - auch für mich ist es nicht unbedingt eine "aufregende" sondern eher lästige Sache...
      Nichtsdestotrotz blicke ich es immer noch nicht, wo auf dem Formular KAP ich die Kapitalertragsteuerbelege eintragen soll - vor allem WAS ich WO eintragen soll

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        #4
        AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

        Na ja, Du besorgst Dir bei Deiner Bank die Steuerbescheinigungen, die diese auf Anforderung auszustellen haben, wirfst einen Blick darauf, was da steht, in welche Zeile was kommt et voila, fertig ist das Teil.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

          Wenn es sich bei den "Bescheinigungen über die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag" wirklich um die Jahressteuerbescheinigung/en handelt, was drauf steht, dann sind die Zeilen der Anlage KAP, in die die jeweiligen Beträge gehören, dort auch angegeben. Bei mehreren Banken muss man allerdings selbst aufsummieren, da die Zeilen nicht dupliziert werden können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

            Hallo,

            ich vermute mal, dass es sich bei den Kapitalerträgen nicht um ein eigenes Konto handelt, sondern um das der WEG.

            Im weiteren gehe ich von der Erklärung für 2014 aus (leider hast du nicht mal das angegeben), und auch dass sonst keine Kapitalerträge vorlagen.

            Auszufüllen sind dann:
            KAP Zeile 5 (und ggf. 6) ankreuzen
            KAP Zeile 7: die indirekt erhaltenen Zinsen
            KAP Zeile 12: Null
            KAP Zeile 13: Null
            KAP Zeile 47: die abgeführten Kapitalertragsteuern
            KAP Zeile 48: der abgeführte Solidaritätszuschlag

            Stefan

            PS: Vermutlich wird die Summe aus Zeile 47 und 48 komplett erstattet.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

              Ich war bisher immer der Meinung, dass Kapitalerträge aus der Beteiligung an einer Gemeinschaft auf Seite 2 der Anlage KAP in Zeile 33 einzutragen sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

                Hallo Charlie24,

                ja, da könntest du recht haben. Aber gibt es bei WEGs eine gesonderte und einheitliche Feststellung?

                Ich denke aber, dass das Finanzamt das ggf. korrigieren wird, egal ob richtig oder falsch eingetragen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

                  Aber gibt es bei WEGs eine gesonderte und einheitliche Feststellung?
                  Wenn die WEG steuerpflichtige Einkünfte erzielt, wird es wohl auch einer gesonderten und einheitlichen Feststellung bedürfen, um diese festzustellen und auf die Beteiligten aufzuteilen.

                  Mir ist jetzt auf Anhieb keine Vorschrift bekannt, die eine Ausnahme regeln würde. So eine Ausnahme wäre auch nicht wirklich verständlich. Wir leben schließlich in einem Staatswesen, in dem zumindest auf dem Papier durchaus großer Wert auf Steuergerechtigkeit gelegt wird. Ob dieser Anspruch wirklich erfüllt wird, bleibt dahingestellt, da bin ich mir immer noch nicht sicher.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

                    Hallo Charlie24!
                    Die Verwaltung meiner Eigentumswohnanlage erstellt keine einhetliche und gesonderte Feststellung. Die Höhe, der auf mich entfallenden Zinseinnahmen, der darauf einbehaltenen Steuern und der Haushaltsnahen Aufwendungen sind der Jahresabrechnung zu entnehmen. Ich reiche eine Kopie der diesbezüglichen Seiten der Abrechnung mit der Einkommensteuer-Erklärung ein und habe noch nie Schwierigkeiten mit der Anerkennung gehabt.
                    Vielleicht hilft dies weiter.
                    Besten Gruß
                    Bolletax

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                      #11
                      AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

                      Die Höhe, der auf mich entfallenden Zinseinnahmen, der darauf einbehaltenen Steuern und der Haushaltsnahen Aufwendungen sind der Jahresabrechnung zu entnehmen.
                      Das ist mir schon klar. Ich schicke den Mitgliedern der Gemeinschaft, die ich verwalte, ja auch nicht den Feststellungsbescheid, sondern nur eine Mitteilung über die auf sie entfallenden Zinseinnahmen und die einbehaltenen Steuern.

                      Daraus kann man deshalb keine Schlüsse bezüglich der steuerlichen Erklärungspflichten des Verwalters ziehen. Ich habe aber inzwischen die Vorschrift gefunden, nach der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel von der Abgabe einer Feststellungserklärung befreit sind.

                      Aus § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO ergibt sich nämlich, dass keine gesonderte Feststellung erfolgt, wenn es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt. Ein solcher Fall liegt nach der AO insbesondere vor, wenn die Höhe des festgestellten Betrages und die Aufteilung feststehen. Da die Aufteilung in § 16 Abs. 1 WEG eindeutig geregelt ist und die Beträge ebenfalls feststehen, erfüllt eine Wohnungseigentümergemeinschaft diese Voraussetzungen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Hilfe - der jährliche Wahnsinn - die Steuererklärung ist fällig

                        Danke! Man lernt nie aus und wird täglich schlauer.
                        Wo soll das hinführen?
                        Gruß
                        Bolletax

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