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§ 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

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    § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

    Hallo,

    ich habe Zinseinküfte über dem Freibetrag.
    Die Steuerberechnung von Elster zieht diese mit dem Vermerk "§ 46 Absatz 3 EStG" von der Steuer ab, das Finanzamt hat diese nun aber voll berechnet.
    Laut einem Beitrag im Web sollte dieser Härteausgleich seit Sommer 2014 abgeschafft sein....
    Hat Elster diese Änderung noch nicht mitbekommen, oder rechnet das Finanzamt falsch??

    Es fragt
    Der Onkel

    #2
    AW: § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

    War schon verschiedentlich Thema hier im Forum: Ja, die Steuerberechnung von Elsterformular scheint in dem Punkt noch nicht up-to-date zu sein, das Finanzamt rechnet da richtig aufgrund der ab 2014 gültigen Gesetzesänderung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

      Hallo...
      Das ging aber fix!
      Danke! Habe nach §46 gesucht, wurde aber nicht fündig...

      Gut, also kein Einspruch....

      Es grüßt
      Der Onkel

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        #4
        AW: § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

        Hallo,

        Zitat
        Habe nach §46 gesucht, wurde aber nicht fündig.. Kaum zu glauben

        Ungefähr 6.460 Ergebnisse in 0,33sec

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

          Er meint wohl die Forensuche, nicht Tante Google.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: § 46 Absatz 3 EStG - Finanzamt zahlt weniger als Elster angibt

            Aber zumindest bei der Eingabe von +Härteausgleich+ (= § 46 Abs. 3 EStG) wird auch die Forensuche in 0,05 Sekunden mehr als fündig.
            UserElster

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