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Unterhalt für Eltern

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    Unterhalt für Eltern

    Hallo ihr lieben,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Sitze hier über einer Steuererklärung die es etwas in sich hat. AN ist Ärztin und schreibt nebenbei Ihre Doktorarbeit. Sie hat einen 1. Wohnsitz in Hamburg (Doktorarbeit) und einen 2. Wohnsitz in Berlin (arbeitet hier). Da ihr Mutter nicht genug verdient und der Vater schwerbehindert ist und in HH leben, gibt sie ihrer Mutter fast jeden Monat etwas dazu, oder wenn möglich lässt sie auch schonmal die kaputte Heizung etc. dort reparieren.

    Ich weiß das man Unerhalt für Eltern nach § 33 EStG und § 33 EStG absetzen kann. Aber wie ist es wenn man z. B. keine Belege hat, das man seiner Mutter gGeld gegeben hat und wie sieht es mit der Heizung etc. aus. Kann man diese dann komplett absetzen oder auch nur den Lohnanteil? Mmhhhh wie Ihr merkt, etwas kompliziert :-).

    Ich sag schon mal danke für die Hilfe

    #2
    AW: Unterhalt für Eltern

    Hallo,
    auch hier der Hinweis, dass dieses Forum für die Anwendung ELSTER und keinesfalls für steuerberatende Hilfestellung diese ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen und mit Ausnahmen den Lohnsteuerhilfevereinen gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Unterhalt für Eltern

      Lies mal die Eingabehilfe für die Anlage Unterhalt.

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