Guten Tag, es geht um folgendes: mein Vater hat knapp 2 Jahre Krankengeld bezogen. Vom 1.1.-31.12.14 war er arbeitsunfähig. Dann wurde im Frühjahr 2015 sein Antrag auf (Früh)Rente genehmigt. Im Jahr 2014 hat er ca 17000 Euro Krankengeld erhalten. Im Frühjahr 2015, nachdem der Rentenantrag bewilligt wurde, zahlte Ihm der (Ex)Arbeitgeber ca. 9000 Euro an ausstehendem Urlaubsgeld, Überstundenvergütung usw. Das haben wir alles in Zeile 29 der Anlage N, Seit 1 eingetragen.
Elster hat 0 Euro Nachzahlung errechnet.
Nun kam der Steuerbescheid vom Finanzamt für 2014. Demnach hat er ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 3000 Euro. Soll aber fast 500 Euro nachzahlen, offenbar wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts.
Ist das so korrekt?
Oder haben wir etwas falsch eingetragen im Elster-Formular?
Gibt es Möglichkeiten -mit Aussicht auf Erfolg- Einspruch einzulegen?
Für Tipps: danke im Voraus!
Elster hat 0 Euro Nachzahlung errechnet.
Nun kam der Steuerbescheid vom Finanzamt für 2014. Demnach hat er ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 3000 Euro. Soll aber fast 500 Euro nachzahlen, offenbar wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts.
Ist das so korrekt?
Oder haben wir etwas falsch eingetragen im Elster-Formular?
Gibt es Möglichkeiten -mit Aussicht auf Erfolg- Einspruch einzulegen?
Für Tipps: danke im Voraus!
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