Hallo liebe Steuerexperten,
ich hab folgenden Fall:
Ein Rentner bekommt die ersten 8 Monate (vom 02-09.2013) 266 € teilweise Erwerbsminderungsrente. Die letzten 3 Monate ( 10-12.2013) bekommt er 537€.
Daher habe ich fürs erste Jahr ausgerechnet: 3739 € Bemessungsgundlage.
In 2014 hat sich im laufe des Jahres irgendwann die Rente angepasst auf 546 €.
Wie berechne ich jetzt die Bemessungsgrundlage, die sich dann nie wieder ändern soll?
Sind 537 € * 12 Monate = 6444 € (ohne Rentenanpassung) richtig?
oder 537 € * 4 Monate + 546 € * 8 Monate = 6516 (mit Anpassung)?
Ich blick da nicht ganz genau durch. Bitte helft mir.
Viele Grüße
Stefan
ich hab folgenden Fall:
Ein Rentner bekommt die ersten 8 Monate (vom 02-09.2013) 266 € teilweise Erwerbsminderungsrente. Die letzten 3 Monate ( 10-12.2013) bekommt er 537€.
Daher habe ich fürs erste Jahr ausgerechnet: 3739 € Bemessungsgundlage.
In 2014 hat sich im laufe des Jahres irgendwann die Rente angepasst auf 546 €.
Wie berechne ich jetzt die Bemessungsgrundlage, die sich dann nie wieder ändern soll?
Sind 537 € * 12 Monate = 6444 € (ohne Rentenanpassung) richtig?
oder 537 € * 4 Monate + 546 € * 8 Monate = 6516 (mit Anpassung)?
Ich blick da nicht ganz genau durch. Bitte helft mir.
Viele Grüße
Stefan
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