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Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

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    Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

    Hallo,

    folgendes Szenario:

    - Eltern zusammen veranlagt
    - Anlage Kind, Zeile 67: 01.01. - 31.12. / 4.910 EUR
    - Anlage Kind, Zeile 70: 01.01. - 31.12. / 01.01. - 31.12.

    Warum steht auf der Berechnung

    Code:
    Kinderbetreuungskosten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1.920
    Wie setzen sich die 1920 EUR zusammen? Ich dachte immer 2/3, maximal 4000 EUR? Müssten da nicht 3682 EUR stehen?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

    Hallo,

    welche Version hast du von EF. Aktuell ist 16.2 Revision 17437
    Eventuell Anlage Kind neu anlegen.
    Bei mir sind 2/3 von 4910€ immer noch 3274€.
    Hat das Kind während des Jahres das 14. Lebensjahr beendet? Falls ja Zeitangaben gegebenen Falls berichtigen. Siehe Eingabehilfe.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

      Hallo zusammen,
      sind hier (mal wieder) Verpflegungskosten im Aufwand enthalten?
      Warum liest (fast) keine/r die Erläuterungen im Steuerbescheid?
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

        Ich weiss nicht warum (fast) keine/r die Erläuterungen im Steuerbescheid liest - ich rede jedoch nicht vom Steuerbescheid (der nicht vorliegt) sondern von der Berechnung von ElsterFormular.
        Ich verwende die akuellste Version (16.2 - gestern geupdated).
        Verpflegungskosten sind nicht enthalten (wir zahlen extra 60 EUR im Monat dafür). Und überhaupt - woher sollte ElsterForumlar bei der Berechnung wissen wieviel Verpflegungskosten denn enthalten wären also.....

        Ich hatte noch Elterngeld eingetragen und ein falschen Zeitraum bzgl. Wohnort des Kindes - (fälschlich übernommen aus dem Vorjahr) - das scheint die Berechnung enorm zu beinflussen
        Nun habe ich kein Elterngeld, und Wohnort vom 01.01. - 31.12. beim Kind.

        Nun sieht es schon besser aus, aber irgendwie immer noch nicht ganz schlüssig:

        Code:
        Kinderbetreuungskosten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   3.274
        Sind jedoch immer noch keine 3682,- EUR?!

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

          Guten Tag,
          4910/3x2 = 3273,33 mit Aufrundung zugunsten des Steuerpflichtigen € 3274....
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten - Berechnung unklar

            Du hast natürlich recht..... ich hab mit 75% sind was anderes als 66,66% - mein Denkfehler
            Dann ist ja nun alles geklärt.

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