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Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

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    Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur Berechnung.

    Wird auch eine Vergleichsberechnung vorgenommen, ob die Zulage für die Altersvorsorgebeiträge günstiger ist oder die Steuerermäßigung für den Sonderausgabenabzug?

    Oder wird dieses nicht mit ihn die Berechnung einbezogen?

    Schönen Danke dafür schon mal.

    Schöne Grüße
    Tauber789

    #2
    AW: Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

    ja, sollte berücksichtigung finden.

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      #3
      AW: Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

      Komisch, erfolgt bei mir nicht...müsste man doch irgendwie aus der Berechnung herauslesen können.

      Kann das an dieser Meldung liegen, das es nicht ausgewiesen wird:

      Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm nicht mit Sicherheit zutreffend gewürdigt werden konnten. Die anhängende Steuerberechnung könnte deshalb in diesem Bereich unzutreffend sein
      Zuletzt geändert von Tauber789; 16.03.2010, 20:26.

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        #4
        AW: Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

        es wird nicht explizit ausgewiesen was guenstiger ist, das heisst aber nicht das es nicht beruecksichtigt wird ;-)
        wenn die zulage die guenstigere variante ist, findet einfach kein sonderausgabenabzug statt.
        ist der sonderausgabenabzug guenstiger findet er statt und die zulage wird der steuer hinzugerechnet.

        was die meldung angeht, so kann sie vieles heissen, vermutlich auch in diesem bereich. und nicht vergessen, die steuerberechnung stellt in jedem Falle nur eine Prognose dar und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit. das finanzamt hat das letzte wort und die rechnen mit eigenen programmen ;-)

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          #5
          AW: Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

          Okay, alles klar. Vielen Dank :-)

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            #6
            AW: Altersvorsorgebeiträge - Bescheinigungen des Anbieters - Berechnung

            Die Darstellung ist in dieser Hinsicht dem Steuerbescheid recht ähnlich. Ist die Zulage günstiger, findet man nur in den kleingedruckten Erläuterungen zum Bescheid mittendrin einen Hinweis auf § 10a EStG. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, findet selbiger statt und ist in den Berechnungen zu finden. Der Bescheid enthält dann zusätzlich eine gesonderte Feststellung über die Zulage.

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