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Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

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    Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

    Hallo zusammen,

    dieses Forum hat mir in einigen Fragen schon sehr weitergeholfen. Nun habe ich aber eine, über die ich in der Suche und über Google bisher keine Antwort gefunden haben. Vielleicht weiß hier einer von euch Rat?

    Wir haben Ende Juli 2014 geheiratet und haben nach der Hochzeit die Steuerklasse 3 (Er) bzw. 5 (Sie) beantragt (vorher 1/1), da uns diese in allen Rechnern als ideale Kombination mit einer Steuerersparnis von ca. 100€ im Monat angezeigt wurde.

    Soweit ich verstanden habe, wird die neue Kombination auch rückwirkend auf das komplette Jahr 2014 angewendet. Das müsste doch bedeuten, dass wir die ersten sieben Monate in 2014 ca. 100€ zu viel an Steuern abgeführt haben und wir diese mit der Steuererklärung für 2014 wiederbekommen müssten.

    Nun sitze ich gerade an eben dieser Steuererklärung und habe bisher einfach nur sämtliche Werte aus 2013 für beide übernommen, nur eben nicht mehr einzeln- sondern gemeinsam veranlagt. Weitere Änderungen gab es nicht (kein Jobwechsel, keine Gehaltserhöhung, keine Kinder etc.).

    Eine Berechnung in Elster zeigt mir nun aber gerade einmal die Summe der Rückzahlung an, die einer von uns (Er) im letzten Jahr alleine erhalten hatte.

    Und nun bin ich verwirrt. Ich gehe nicht davon aus, dass Elster falsch rechnet.
    Aber müsste es eigentlich nicht mehr sein, als 2013 bei beiden zusammen oder mindestens genau soviel?

    Tausend Dank für eure Hilfe!
    Frank

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

    1) solltest du ggf. besser mal mit den aktuellen Werten aus 2014 rechnen, sofern das ganze nicht nur ein Test war

    2) da ihr nun 2 Verdiener seid, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und damit die Progression im Tarif (Steuersatz). Diese Erhöhung wird durch die verdoppelten Freibeträge bei Eheleuten nicht immer vollständig kompensiert.

    3) rechne mit EF doch mal vergleichsweise 2 Einzelveranlagungen und vergleiche das Gesamtergebnis mit der Zusammenveranlagung.

    4) eure monatliche Steuerersparnis im Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse 3/5 kann auch recht schnell zu einer Einkommensteuernachzahlung im Steuerbescheid führen, ich empfehle daher grundsätzlich 4/4 Faktor auch wenn dies monatlich meist etwas teurer ist. dafür gibt es aber bei dem Steuerbescheid keine bösen Überraschungen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

      Soweit ich verstanden habe, wird die neue Kombination auch rückwirkend auf das komplette Jahr 2014 angewendet
      Das ist nicht richtig. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer interessieren Steuerklassen überhaupt nicht, sie werden auch nicht angewendet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

        ... Sie hat nur eine Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers, der quasi Deine Vorauszahlungen an das Finanzamt abführt. Bei der Veranlagung wird das dann aber unabhängig davon berechnet und endgültig abgerechnet, d.h. bei -aus welchen Gründen auch immer- zu hohem Lohnsteuerabzug gibt es Cash, bei zu niedrigem die Pfändung, mal etwas platt und überspitzt ausgedrückt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

          Hallo,

          >>>Eine Berechnung in Elster zeigt mir nun aber gerade einmal die Summe der Rückzahlung an, die einer von uns (Er) im letzten Jahr alleine erhalten hatte.

          Und was wäre bei dem anderen (Sie) herausgekommen? Vielleicht eine Nachzahlung? (und ja, das kann es auch bei nur Lohneinkünften geben, etwa im öffentlichen Dienst)


          >>>2) da ihr nun 2 Verdiener seid, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und damit die Progression im Tarif (Steuersatz). Diese Erhöhung wird durch die verdoppelten Freibeträge bei Eheleuten nicht immer vollständig kompensiert.

          Das ist falsch. Bei Eheleuten gibt es nicht nur den Grundfreibetrag doppelt, vielmehr ist auch die Progression quasi verdoppelt (Splittingtabelle). Im Modell "Gleichverdiener" macht es gar keinen Unterschied, ob man zusammenveranlagt wird oder nicht.


          >>>3) rechne mit EF doch mal vergleichsweise 2 Einzelveranlagungen und vergleiche das Gesamtergebnis mit der Zusammenveranlagung.

          Das würde ich auch empfehlen, damit siehst du dann schon mal die Ersparnis. Etwaige Fehler bleiben aber auch da leider unentdeckt.


          >>> >>>Soweit ich verstanden habe, wird die neue Kombination auch rückwirkend auf das komplette Jahr 2014 angewendet
          >>>Das ist nicht richtig. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer interessieren Steuerklassen überhaupt nicht, sie werden auch nicht angewendet.

          Aber der Effekt ist der Gleiche. Wenn es durch 3/5 eine monatliche Ersparnis von beispielsweise 100 Euro gibt, dann sind diese 1200 Euro Fakt, egal ob man es gleich (Steuerklasse 3/5) oder erst über die Veranlagung bekommt (Steuerklasse 4/4 bzw. 1/1). Es spielt also letztendlich keine Rolle, welche Steuerklasse man gewählt hat (was du ja auch gesagt hast - mir ging es vor allem um dein "nicht richtig", was missverständlich sein könnte, denn praktisch ist es doch rückwirkend 3/5).

          EDIT: So ganz stimmt das dann doch nicht, die 100 Euro sind ja nicht Fakt, sondern mehr oder weniger zufällig (das eine Einkommen weiß ja nichts vom anderen). Die Tendenz ist aber trotzdem korrekt, wenn ein guter Steuerklassenrechner für 3/5 votiert, dann liegt die daraus folgende Steuerbelastung wohl näher an der wirklichen.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 06.08.2015, 14:58.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            >>>2) da ihr nun 2 Verdiener seid, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und damit die Progression im Tarif (Steuersatz). Diese Erhöhung wird durch die verdoppelten Freibeträge bei Eheleuten nicht immer vollständig kompensiert.

            Das ist falsch. Bei Eheleuten gibt es nicht nur den Grundfreibetrag doppelt, vielmehr ist auch die Progression quasi verdoppelt (Splittingtabelle). Im Modell "Gleichverdiener" macht es gar keinen Unterschied, ob man zusammenveranlagt wird oder nicht.

            Hallo reckoner,

            genau da ist ja der Knackpunkt. Es liegen keine 2 Gleichverdiener vor, da andernfalls die Steuerklasse 3/5 nicht günstiger wäre.
            Bei ungleichen Verhältnissen kommt es aber recht oft vor, dass der Steuereinbehalt bei den Steuerklassen 3/5 nicht mehr ausreicht um die im Bescheid festgesetzte Steuer vollständig zu tilgen.


            Und eine Ersparnis beim monatlichen Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber (im Vergleich zu 4/4 bzw. 1/1) ist nicht gleichbedeutend mit einer Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung nach Hochzeit und Änderung der Steuerklasse

              Hallo,

              ja, ist korrekt. Du hattest aber geschrieben, dass sich der Steuersatz erhöhen könnte (Zitat: |... und damit die Progression im Tarif (Steuersatz).|), und das ist nun mal falsch.

              Die Steuerbelastung ist bei der Zusammenveranlagung maximal gleich hoch als wie die bei 2 Einzelveranlagungen, ebenso der durchschnittliche Steuersatz (=Progression).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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