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Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

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    Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

    Hallo,
    ich würde gerne wissen, wie man die Einkünfte aus dem Arbeitslosengeld eingibt, wenn beide Ehepartner kurzzeitig Arbeitslosengeld erhalten haben und einen Zuschuss für ein Kind.
    Ich habe gesehen, dass man auf dem Mantelbogen und der Anlage N eigentlichen alles eintragen kann.
    Ich weiss leider nur nicht wie man den Kinderzuschuss einträgt. Beim Ehemann, der Ehefrau oder bei beiden zu 50%?
    Der Antrag läuft auf den Mann.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

    Das ALG I trägt man auf dem Hauptvordruck ein, wenn man keine Anlage N hat. Hat man eine Anlage N, dann dort. Ein Kinderzuschuss ist mir nicht bekannt.

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      #3
      AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

      Wenn es sich um einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gehandelt hat, müsste der m. E. in der Anlage Kind dort eingetragen werden, wo auch der Kindergeldanspruch einzutragen ist, das ist Feld 15 zwischen den Zeilen 6 und 7
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

        Vielen Dank für die Antworten.

        Also hier ist nicht das Kindergeld gemeint, sondern des Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes für das Kind.

        LG

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          #5
          AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

          Hallo,

          reden wir denn überhaupt von ALG 1? Oder doch eher von ALG 2 (=Hartz IV)?

          Ich hab' nämlich noch nie gehört, dass es für Kinder einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld gibt (mag es aber geben, ich kann ja nicht alles kennen).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

            Hallo,

            aus welchem Grund soll der Kindergeldzuschlag in der Anlage Kind angegeben werden.
            Geprüft wird der Anspruch bei der Bundesagentur für Arbeit
            @ Reckoner
            Auszug aus der Website der Bundesagentur für Arbeit
            Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

            Infos findet man hier
            http://www.arbeitsagentur.de/web/con...22DSTBAI494693


            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

              ...aus welchem Grund soll der Kindergeldzuschlag in der Anlage Kind angegeben werden.
              Dort steht: "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen". Es könnte doch theoretisch vorkommen, dass eine Familie mit nur einem Einkommen zunächst Anspruch auf diesen Zuschlag hat, dieser aber wegfällt, weil z. B. der bisher nicht berufstätige Ehegatte nach Abschluss eines Studiums einen sehr gut dotierten Job bekommt und auf das Jahr bezogen dann insgesamt so hohe Einkünfte erzielt werden, dass aufgrund der Günstigerprüfung der Kinderfreibetrag zur Anwendung gelangt.

              Wenn ein gewährter Kinderzuschlag nicht angegeben wird, dann schlägt das Finanzamt nur den Kindergeldanspruch der Einkommensteuer zu, was doch eigentlich nicht richtig sein kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

                Hallo,

                >>>@ Reckoner
                Auszug aus der Website der Bundesagentur für Arbeit
                Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

                OK. Trotzdem ist es aber kein Zuschuss zum Arbeitslosengeld, der Kinderzuschlag hat mit den Lohnersatzleistungen absolut nichts zu tun.

                Ich denke, man sollte es wie schon beschrieben in die Anlage Kind eintragen. Und ich wette, dass sich dadurch nichts am Ergebnis (den Steuern) ändert.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

                  Hallo

                  @Charlie24,

                  du interpretierst da etwas hinein, was gar nicht Sache ist.
                  Hier noch ein Link zu vergleichbaren Leistungen.

                  https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ss_ich_angeben
                  du findest jede Menge dazu im Internet

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

                    Hallo,

                    Natürlich ist es kein Zuschuss zum ALG.
                    Habe ich doch gar nicht behauptet. Steht auch nicht im Link.
                    Nur warum soll man es beim KG oder vergleichbaren Leistungen angeben.
                    Definition vergleichbarer Leistungen steht im angegebenen Link-
                    Der Zuschuss gehört nirgendswo angegeben

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Arbeitslosengeld und Kinderzuschüsse in der Steuererklärung angeben

                      Hallo,

                      >>>Natürlich ist es kein Zuschuss zum ALG.
                      Habe ich doch gar nicht behauptet.

                      Nein, du nicht, der TE hat es aber irgendwie in Zusammenhang gebracht.


                      >>>Nur warum soll man es beim KG oder vergleichbaren Leistungen angeben.

                      Ich hatte nur dazu geraten es anzugeben, weil es sich eh' nicht auswirkt.

                      Aber du hast wohl recht, es ist vergleichbar mit ALG 2, und das muss ja auch nicht angegeben werden (nicht mal, wenn man später im Jahr Millionen verdient).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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