Hallo Community
Ich habe als Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.
Angenommen ich habe einen Nettoumsatz von 15.000 Euro. Dann wäre das ja als Kleinunternehmer gleichzeitig Brutto und ich kann eine formlose EÜR erstellen.
Beim gleichen Nettoumsatz jedoch entsteht ja in der Regelbesteuerung ein Bruttoumsatz von 17.850 EUR. Heisst das, dass ich in diesem Fall dann keine formlose EÜR mehr abgeben darf, obwohl sich mein Umsatz ja gewissermaßen nicht verändert hat, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer ja immer wieder direkt ans FA abgeführt habe? (Erstattete bezahlte Umsatzsteuer fällt bei mir so gut wie Null ins Gewicht)
Danke für eine klare Antwort..
Ich habe als Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.
Angenommen ich habe einen Nettoumsatz von 15.000 Euro. Dann wäre das ja als Kleinunternehmer gleichzeitig Brutto und ich kann eine formlose EÜR erstellen.
Beim gleichen Nettoumsatz jedoch entsteht ja in der Regelbesteuerung ein Bruttoumsatz von 17.850 EUR. Heisst das, dass ich in diesem Fall dann keine formlose EÜR mehr abgeben darf, obwohl sich mein Umsatz ja gewissermaßen nicht verändert hat, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer ja immer wieder direkt ans FA abgeführt habe? (Erstattete bezahlte Umsatzsteuer fällt bei mir so gut wie Null ins Gewicht)
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