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formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

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    formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

    Hallo Community

    Ich habe als Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.

    Angenommen ich habe einen Nettoumsatz von 15.000 Euro. Dann wäre das ja als Kleinunternehmer gleichzeitig Brutto und ich kann eine formlose EÜR erstellen.
    Beim gleichen Nettoumsatz jedoch entsteht ja in der Regelbesteuerung ein Bruttoumsatz von 17.850 EUR. Heisst das, dass ich in diesem Fall dann keine formlose EÜR mehr abgeben darf, obwohl sich mein Umsatz ja gewissermaßen nicht verändert hat, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer ja immer wieder direkt ans FA abgeführt habe? (Erstattete bezahlte Umsatzsteuer fällt bei mir so gut wie Null ins Gewicht)

    Danke für eine klare Antwort..

    #2
    AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

    Zitat von morbid Beitrag anzeigen
    Hallo Community

    Ich habe als Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.

    Angenommen ich habe einen Nettoumsatz von 15.000 Euro. Dann wäre das ja als Kleinunternehmer gleichzeitig Brutto und ich kann eine formlose EÜR erstellen.
    Beim gleichen Nettoumsatz jedoch entsteht ja in der Regelbesteuerung ein Bruttoumsatz von 17.850 EUR. Heisst das, dass ich in diesem Fall dann keine formlose EÜR mehr abgeben darf, obwohl sich mein Umsatz ja gewissermaßen nicht verändert hat, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer ja immer wieder direkt ans FA abgeführt habe? (Erstattete bezahlte Umsatzsteuer fällt bei mir so gut wie Null ins Gewicht)

    Danke für eine klare Antwort..
    Die Umsatzsteuer ist das Eine, der Gewinn das Andere.
    Auch ohne Verzicht auf die Kleinunternehmensregel musst Du Deinen Gewinn irgendwie ermitteln.

    http://www.steuertipps.de/selbststae...-abgabepflicht

    Hier steht Betriebseinnahmen, nicht Umsatz!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hier steht Betriebseinnahmen, nicht Umsatz!

      OK, heisst das Betriebseinnahmen sind immer Nettobeträge, während der Umsatz immer Brutto ist, oder wo ist der Unterschied?

      Das hieße dann ja ich könnte bis zu Nettoeinnahmen von 17.500 eine formlose EÜR erstellen..

      Kommentar


        #4
        AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

        Zitat von morbid Beitrag anzeigen
        OK, heisst das Betriebseinnahmen sind immer Nettobeträge, während der Umsatz immer Brutto ist, oder wo ist der Unterschied?

        Das hieße dann ja ich könnte bis zu Nettoeinnahmen von 17.500 eine formlose EÜR erstellen..
        Hallo,
        beim Kleinunternehmer sind die Einnahmen Brutto.
        Ansonsten sind die eingenommene Umsatzsteuer Einnahmen und die ausgegebene Umsatzsteuer Ausgaben.
        Alles weitere verrät Dir sicherlich ein vertrauenswürdiger Steuerberater Deiner Wahl.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Ansonsten sind die eingenommene Umsatzsteuer Einnahmen.
          Zu den Betriebseinnahmen gehört also die Umsatzsteuer?
          Wo ist dann der Unterschied zwischen Umsatz und Betriebseinnahme, worauf Sie sich ja in Ihrer ersten Antwort beziehen..

          Steuerberater macht bei meinen geringen Ausgaben kaum Sinn, aber fühlen Sie sich nicht genötigt nochmal zu antworten wenn Sie nicht mögen..

          Kommentar


            #6
            AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

            Hallo,

            Link
            http://www.gruenderlexikon.de/betriebseinnahme

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

              Zitat von morbid Beitrag anzeigen
              Zu den Betriebseinnahmen gehört also die Umsatzsteuer?
              Wo ist dann der Unterschied zwischen Umsatz und Betriebseinnahme, worauf Sie sich ja in Ihrer ersten Antwort beziehen..

              Steuerberater macht bei meinen geringen Ausgaben kaum Sinn, aber fühlen Sie sich nicht genötigt nochmal zu antworten wenn Sie nicht mögen..
              Hallo,
              ich fühle mich nicht genötigt zu antworten, mache es aber trotzdem. Aus irgendeinem Grund (wer weiss es) haben Sie doch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (wurden Sie beraten?)!
              Die Konsequenz Ihrer Wahl ist Ihr Problem.
              Nur soviel: Betriebsausgaben können durchaus mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Da macht es schon Sinn, einen Vorsteuerabzug zu beantragen, man muss sich später aber nicht über die Folgen beschweren.

              Ihre Frage hat mit der ELSTER absolut nichts zu tun.

              Sie hatten die Wahl!

              Den Rest:
              Siehe FIGUL
              Zuletzt geändert von stiller; 08.08.2015, 20:29.
              Gruss (S)stiller
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              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

                Betriebseinnahmen ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht.
                Umsatz ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht.

                Die EÜR gehört zu deiner Einkommenssteuererklärung und nicht zur Umsatzsteuererklärung.

                Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme.

                Daher bist du mit deinem Betriebseinnahmen über 17500. Und musst die amtliche EÜR auch abgeben.
                Mfg

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                  #9
                  AW: formlose EÜR bei Regelbesteuerung möglich?

                  Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                  Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme.
                  Daher bist du mit deinem Betriebseinnahmen über 17500. Und musst die amtliche EÜR auch abgeben.
                  Knappe und klare Antwort auf meine einfache Frage. Thema erledigt. Danke Elster-Tester.

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