Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Anlage Kind für 2014. Folgende Situation:
Ich bin seit 2013 von meiner Frau getrennt.
Wir haben 2 Kinder :
Kind J. geboren 1999
- Schwerbehindert zu 80%
- ich habe durchgehend das Kindergeld erhalten (184 x 12 = 2208,-)
- lebt bei mir bzw. im Internat (Kostenträger ist das Sozialamt , ich zahle jeden Monat einen Kostenbeitrag in Höhe von rund 200,- )
Hier habe ich in der Zeile 38 ein Kreuz gemacht und in die Zeilen 44 – 47 ausgefüllt (alleinerziehend 1.1. – 31.12.) Schulgeld habe ich nicht geltend gemacht, da ich glaube, dass es eher eine Art „Haushaltsersparnis“ ist. Und natürlich die Zeilen 64 und 65 wg. der Behinderung ausgefüllt.
Kind S. geboren 1999
- lebt zum Teil bei meiner Ex-Frau und z.T. bei mir (bei mir vom 01.01. – 31.03.)
- Habe für S. 3 Monate lang Kindergeld erhalten (3 x 184 = 552-)
Hier habe ich in den Zeilen 44 – 47 angekreuzt (1.1. – 31.03.)
Wir haben und so geeinigt, dass meine Ex-Frau für Kind A und ich für Kind B zuständig bin und wir gegenseitig keinen Unterhalt fordern.
Sind die Anlagen so korrekt?
DANKE für die Unterstützung
ich habe eine Frage zur Anlage Kind für 2014. Folgende Situation:
Ich bin seit 2013 von meiner Frau getrennt.
Wir haben 2 Kinder :
Kind J. geboren 1999
- Schwerbehindert zu 80%
- ich habe durchgehend das Kindergeld erhalten (184 x 12 = 2208,-)
- lebt bei mir bzw. im Internat (Kostenträger ist das Sozialamt , ich zahle jeden Monat einen Kostenbeitrag in Höhe von rund 200,- )
Hier habe ich in der Zeile 38 ein Kreuz gemacht und in die Zeilen 44 – 47 ausgefüllt (alleinerziehend 1.1. – 31.12.) Schulgeld habe ich nicht geltend gemacht, da ich glaube, dass es eher eine Art „Haushaltsersparnis“ ist. Und natürlich die Zeilen 64 und 65 wg. der Behinderung ausgefüllt.
Kind S. geboren 1999
- lebt zum Teil bei meiner Ex-Frau und z.T. bei mir (bei mir vom 01.01. – 31.03.)
- Habe für S. 3 Monate lang Kindergeld erhalten (3 x 184 = 552-)
Hier habe ich in den Zeilen 44 – 47 angekreuzt (1.1. – 31.03.)
Wir haben und so geeinigt, dass meine Ex-Frau für Kind A und ich für Kind B zuständig bin und wir gegenseitig keinen Unterhalt fordern.
Sind die Anlagen so korrekt?
DANKE für die Unterstützung
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