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Anlage Kind - Trennung

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    Anlage Kind - Trennung

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur Anlage Kind für 2014. Folgende Situation:

    Ich bin seit 2013 von meiner Frau getrennt.
    Wir haben 2 Kinder :
    Kind J. geboren 1999
    - Schwerbehindert zu 80%
    - ich habe durchgehend das Kindergeld erhalten (184 x 12 = 2208,-)
    - lebt bei mir bzw. im Internat (Kostenträger ist das Sozialamt , ich zahle jeden Monat einen Kostenbeitrag in Höhe von rund 200,- )

    Hier habe ich in der Zeile 38 ein Kreuz gemacht und in die Zeilen 44 – 47 ausgefüllt (alleinerziehend 1.1. – 31.12.) Schulgeld habe ich nicht geltend gemacht, da ich glaube, dass es eher eine Art „Haushaltsersparnis“ ist. Und natürlich die Zeilen 64 und 65 wg. der Behinderung ausgefüllt.

    Kind S. geboren 1999
    - lebt zum Teil bei meiner Ex-Frau und z.T. bei mir (bei mir vom 01.01. – 31.03.)
    - Habe für S. 3 Monate lang Kindergeld erhalten (3 x 184 = 552-)

    Hier habe ich in den Zeilen 44 – 47 angekreuzt (1.1. – 31.03.)

    Wir haben und so geeinigt, dass meine Ex-Frau für Kind A und ich für Kind B zuständig bin und wir gegenseitig keinen Unterhalt fordern.

    Sind die Anlagen so korrekt?
    DANKE für die Unterstützung

    #2
    AW: Anlage Kind - Trennung

    Ich habe gewisse Zweifel an der Richtigkeit der Einträge zum Kindergeldanspruch. Normalerweise hat jeder Elternteil Anspruch auf das halbe Kindergeld und zwar für jedes Kind.

    Eine einvernehmliche Übertragung des gesamten Kinderfreibetrags ist nicht möglich. Ob man eine Verständigung der Eltern dahingehend, dass bei 2 Kindern jeder Elternteil für je ein Kind aufkommt, so interpretieren kann, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, ist eine Rechtsfrage. Dazu müsste man noch etwas recherchieren.

    Was spricht eigentlich dagegen, dass jeder von euch die Hälfte für jedes Kind geltend macht?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind - Trennung

      Der Anspruch besteht immer zu Hälfte.
      Egal, an wem es ausgezahlt wurde.
      Und egal, was die Eltern untereinander vereinbart haben.
      Da kann man auch nichts hineininterpretieren.
      Mfg

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        #4
        AW: Anlage Kind - Trennung

        Vielen Dank für die schnelle Unterstützung.

        Dann muss ich also bei jedem Kind 1.104,- als Kindergeld angeben?

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          #5
          AW: Anlage Kind - Trennung

          So sieht es aus! Ich wollte es aber höflich ausdrücken und nicht so absolut.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Kind - Trennung

            supervielendank!!!

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