Ich habe im Jahr 2014 Bruttoarbeitsbezüge (Beamtenbezüge) für das Jahr 2012 zurückgezahlt. Hierfür habe ich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten welche sagt, dass die Rückzahlung als negative Einnahme geltend gemacht werden kann mit einem Hinweis auf den Erlass des FinMin vom 19.02.1986 - S 2399 - 1 - V B 3.
Meine Frage ist: Wo kann ich das in der Einkommensteuererklärung 2014 eintragen? Vielen Dank!
LG Sonnenschein111
Meine Frage ist: Wo kann ich das in der Einkommensteuererklärung 2014 eintragen? Vielen Dank!
LG Sonnenschein111
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