Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzw. Unklarheit hinsichtlich der Firmenwagenregelung:
Seit Januar 2014 habe ich ins Home Office gewechselt und von meiner Firma einen Firmenwagen incl. privater Nutzung erhalten (Besteuerung nach der 1% Regelung).
1. Firmenwagen
Wo wird die Nutzung des Firmenwagens in der Steuererklärung angegeben?
Nach meinem Kenntnisstand brauche ich dies in der Steuererklärung nirgendwo angeben, oder ???
2. Home Office
Gleichzeitig arbeite ich im Home Office und besuche von dort aus unsere Kunden.
Da durch die Home Office-Lösung in Verbindung mit dem Firmenwagen keine Werbungskosten mehr anfallen ist mir nicht klar, was in den Anlage N Werbungskosten Entfernungspauschale (Zeile 31 ff)
angegeben werden muss.
- Setze ich in der Zeile 31 als Erste Tätigkeitsstätte meine Anschrift (Home Office), mit Anzahl Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, incl. Entfernung mit = 0 ein?
- Muss ich die Home Office Nutzung in der Steuererklärung eintragen?
Mein Arbeitsvertrag enthält folgenden Text: Der Arbeitnehmer arbeitet im Home Office, oder am Projektstandort. Nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten kann der Arbeitnehmer auch am Sitz des Arbeitgebers, oder an anderen Projektstandorten arbeiten.
Ist eine Kopie des Vertrags beim FA mit einzureichen?
Vielen Dank im voraus für Eure / ihre Unterstützung.
Schöne Grüße
ich habe eine Frage bzw. Unklarheit hinsichtlich der Firmenwagenregelung:
Seit Januar 2014 habe ich ins Home Office gewechselt und von meiner Firma einen Firmenwagen incl. privater Nutzung erhalten (Besteuerung nach der 1% Regelung).
1. Firmenwagen
Wo wird die Nutzung des Firmenwagens in der Steuererklärung angegeben?
Nach meinem Kenntnisstand brauche ich dies in der Steuererklärung nirgendwo angeben, oder ???
2. Home Office
Gleichzeitig arbeite ich im Home Office und besuche von dort aus unsere Kunden.
Da durch die Home Office-Lösung in Verbindung mit dem Firmenwagen keine Werbungskosten mehr anfallen ist mir nicht klar, was in den Anlage N Werbungskosten Entfernungspauschale (Zeile 31 ff)
angegeben werden muss.
- Setze ich in der Zeile 31 als Erste Tätigkeitsstätte meine Anschrift (Home Office), mit Anzahl Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, incl. Entfernung mit = 0 ein?
- Muss ich die Home Office Nutzung in der Steuererklärung eintragen?
Mein Arbeitsvertrag enthält folgenden Text: Der Arbeitnehmer arbeitet im Home Office, oder am Projektstandort. Nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten kann der Arbeitnehmer auch am Sitz des Arbeitgebers, oder an anderen Projektstandorten arbeiten.
Ist eine Kopie des Vertrags beim FA mit einzureichen?
Vielen Dank im voraus für Eure / ihre Unterstützung.
Schöne Grüße
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