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Frage zu: Firmenwagen in Verbindung mit Home Office

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    Frage zu: Firmenwagen in Verbindung mit Home Office

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzw. Unklarheit hinsichtlich der Firmenwagenregelung:

    Seit Januar 2014 habe ich ins Home Office gewechselt und von meiner Firma einen Firmenwagen incl. privater Nutzung erhalten (Besteuerung nach der 1% Regelung).

    1. Firmenwagen
    Wo wird die Nutzung des Firmenwagens in der Steuererklärung angegeben?
    Nach meinem Kenntnisstand brauche ich dies in der Steuererklärung nirgendwo angeben, oder ???

    2. Home Office
    Gleichzeitig arbeite ich im Home Office und besuche von dort aus unsere Kunden.

    Da durch die Home Office-Lösung in Verbindung mit dem Firmenwagen keine Werbungskosten mehr anfallen ist mir nicht klar, was in den Anlage N Werbungskosten Entfernungspauschale (Zeile 31 ff)

    angegeben werden muss.
    - Setze ich in der Zeile 31 als Erste Tätigkeitsstätte meine Anschrift (Home Office), mit Anzahl Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, incl. Entfernung mit = 0 ein?
    - Muss ich die Home Office Nutzung in der Steuererklärung eintragen?

    Mein Arbeitsvertrag enthält folgenden Text: Der Arbeitnehmer arbeitet im Home Office, oder am Projektstandort. Nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten kann der Arbeitnehmer auch am Sitz des Arbeitgebers, oder an anderen Projektstandorten arbeiten.
    Ist eine Kopie des Vertrags beim FA mit einzureichen?

    Vielen Dank im voraus für Eure / ihre Unterstützung.

    Schöne Grüße

    #2
    AW: Frage zu: Firmenwagen in Verbindung mit Home Office

    Mit ElsterFormular hat das aber wenig zu tun.

    Der Firmenwagen ist korrekt versteuert, taucht also nicht mehr in der Steuererklärung auf.

    Man muss zur Entfernungspauschale keine Einträge machen.
    Bei Reisen zu Kunden oder zum Firmensitz mit dem Firmenwagen entstehen dir auch keine Fahrtkosten, steuerlich relevant könnten deshalb allenfalls noch Verpflegungsmehraufwendungen sein
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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