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Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

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    Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

    Vorweg: Ich habe mal geglaubt, dass durch die Computergestützte Steuererklärung vieles einfacher wird, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln, was dem Bürger so alles zugemutet wird. Nachdem ich lernen mußte, dass das Finanzamt Beiträge zu Riesterverträgen plötzlich an einem anderen Ort eingetragen haben möchte (worüber ein Normalbürger ja nicht informiert ist), habe ich gedacht, der Belegabruf würde solche Änderunge berücksichtigen. Da das Finanzamt ja eh schon diese Daten hat, kann sie mir die ja auch gleich eintragen. Aber was für ein Chaos mit Abrufcodes (die man erst beantragen und auf die man wochenlang warten muß) und Beantragungen für alle Personen, für die man die Belege abrufen möchte (die dann wieder Post bekommen) etc. Und all das ist noch nicht einmal vernünftig irgendwo erklärt und zusammengefaßt. Jeder Schritt ist ein neues Abenteuer mit Annahmen. Na ja, ist halt das Finanzamt...

    Jetzt habe ich endlich alles soweit, kann also Belege abrufen, aber es wird nicht alles eingetragen! Selbst wenn ich eine neue Datei erzeuge, nur das Finanzamt und meine Steuernummer angebe, dann den Belegabruf tätige (der jetzt endlich auch funktioniert), dann steht am Ende immer: Es konnten nicht alle Belege übernommnen werden. Warum nicht? Ist doch Schikane pur. Jetzt muß ich all den Mist doch wieder von Hand eintragen, selbst Dinge, die ich in den vergangenen Jahren bei der Datenübernahme vom Vorjahr noch nie (wieder) eingeben mußte:

    *) Obwohl angeblich für alle der Belegabruf erfolgreich war, sind weder bei mir noch bei meiner Frau noch bei meinem Sohn Name, Geburtsdatum etc. eingetragen. Überall stehen nur die Identifikationsnummern.

    *) IBAN und BIC meines Geldinstituts wurden übernommen, aber kein Klartext der Bank und auch kein Häkchen bei Kontoinhaber. Ist seit langem immer gleich.

    *) Diverse andere Daten sind alle nicht eingetragen (die Liste "Nicht übernehmbare Daten anzeigen" zeigt 10 Belege mit jeweil vielen Einträgen an). Aus dieser Liste könnte ich ja eigentlich per Copy/Paste die Daten in das Formular übertragen, aber dummerweise kann man diese Liste und das Formular nicht gleichzeitig parallel benutzen. Ich muß die Liste nach jedem Eintrag schließen, den Text in das Formular übernehmen und dann wieder die Liste öffnen, die Stelle suchen wo ich war, etc.

    Wieviel Zeit ich dieses Jahr schon in diese dämliche Steuererklärung gesteckt habe, ist unglaublich. Als ob die Bürger sonst nichts zu tun hätten. Das Steuerrecht ist ja für sich schon ein Chaos pur. Anscheinend wächst aber mittlerweile auch noch allen die IT über den Kopf. Überall nur Chaos und Fehler.

    #2
    AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

    Grüß Gott!
    Also, dass Du ungerne Steuern zahlst und Frust auf die Finanzverwaltung hast, ist nachvollziehbar. Uns, die wir Dir helfen wollen, die Elster-Steuererklärung auszufüllen, geht es auch nicht anders.
    Aber nachdem wir das alles gelesen haben, ergibt sich die Frage, wobei können wir Dir helfen? Das hast Du vergessen zu erwähnen.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

      Aus meiner Sicht ist es nach wie vor effektiver, auf den Belegabruf zu verzichten und mit Elsterformular die Stammdaten vom Vorjahr zu übernehmen. Dann müssen nur noch Zahlen geändert werden.

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        #4
        AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

        Riester gehört schon seit Jahren (!!) in die Anlage AV.
        Mfg

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          #5
          AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

          ... aber kein Klartext der Bank und auch kein Häkchen bei Kontoinhaber.
          Da der Name der Bank nicht im Stammdatensatz steht, kann er auch nicht übernommen werden. Bei anderen Daten müssen bestimmte Vorbedingungen erfüllt sein, damit sie fehlerfrei übernommen werden.

          Bei ElsterFormular ist es z. B. sinnvoll, die IDs der beteiligten Personen von Hand einzutragen, dann werden zumindest die Daten der Ehefrau korrekt übernommen. Stammdaten von Kindern lassen sich bisher nicht übernehmen, das ist eine bekannte Schwäche.

          Vom Vorgehen her habe ich einigermaßen gute Erfahrungen damit gemacht, mit einer bis auf die IDs leeren Steuerklärung zunächst den Belegabruf zu starten und erst danach die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Da passt dann fast alles, ganz ohne Handarbeit geht es aber bisher nicht.

          Eine Durchsicht der nicht übernommenen Daten halte ich für ziemlich überflüssig.

          Dass die Prozeduren noch verbesserungsbedürftig sind, will ich nicht bestreiten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

            Vielen Dank für die Antworten soweit.

            @Bolletax: Ich habe ja nichts dagegen, Steuern zu zahlen. Nur mit welchem von Jahr zu Jahr wachsenden Aufwand das geschieht, ist unglaublich. Statt der *Steuererklärung auf dem Bierdeckel* kann man jetzt seinen Jahresurlaub damit verbringen. Auch der Einsatz des Computers hat nichts verbessert, sondern alles nur auf eine andere Ebene verlagert (und noch komplizierter gemacht). In Bremen wird die Sprache der Wahlzettel heruntergeschraubt, damit die Bürger nicht durch allzu formell klingende Sätze von der Wahl abgehalten werden, aber das Steuerrecht wird munter in schwindelerregende Höhen verkompliziert. Irgendwie paßt das nicht zusammen.

            Mir ist klar, dass keiner der Elster-Verantwortlichen hier hineinschaut, um sich über die *Kundenzufriedenheit* zu informieren. Wozu auch? Ist ja staatlich, kommt ja eh nicht drauf an. Ich glaube, mittlerweile haben sich alle (deutschen) Bürger diesem Schicksal ergeben. Ich habe letztens ein Gespräch einer ehemaligen Deutschen mitgehört, die seit langem in den USA lebt. Die meinte nur, dass US-Bürger überhaupt nicht verstehen können, dass bei der deutschen Bürokratie überhaupt noch irgendwas funktioniert. Langsam weiß ich, was sie damit meinte...

            Und es ist ja eigentlich auch ein Hohn, dass man ein Forum einrichtet, wo sich die gepeinigten Bürger gegenseitig aus dem staatlich gemachten Leid heraushelfen sollen, anstatt dass sich die Verantwortlichen Gedanken darum machen, wie man dem Bürger die (notwendige) Steuererklärung so einfach wie möglich machen kann.

            @Charlie24: Wozu muß ich denn den Namen der Bank noch eintragen? Bei der Übernahme der Daten aus dem Vorjahr muß ich das nicht. Damit hat der Belegabruf ja überhaupt keine Berechtigung mehr. Was soll das dann noch? Es macht ja mehr Arbeit als es einspart. Also entweder verzichtet das Finanzamt auf die Angabe des Banknamens (ist ja auch überflüssig) oder es bestimmt diese aus der IBAN/BIC selbst (können andere auch). So ist es ja eine Verhöhnung des Bürgers.

            Und wie geschrieben habe ich es genauso versucht: Eine neue Erklärung erzeugt, nur das Finanzamt und meine Steuernummer eingegeben und dann alle 3 IDs für mich, meine Frau und meinen Sohn beim Belegabruf eingetragen. Danach: *Es konnten einige Belege nicht eingetragen werden*. Kein Sterbenswort, warum nicht. Die Liste der nicht eingelesenen Belege ist total unübersichtlich und es lassen sich daraus auch keine Daten per Copy/Paste übernehmen. Echt bürgerfreundlich! Mit den soweit eingetragenen Daten kann ich eigentlich gar nichts anfangen. Ich kann nicht mal Seite für Seite alles durchblättern, um zu schauen *was* denn nun eingetragen ist (und wo) und was nicht. Es wird dauernd nach Einträgen gefragt, die ich erstmal nicht verstehe:

            In der Anlage AV ist zwar meine Sozialversicherungsnummer in Zeile 4 und der gezahlte Betrag in Zeile 8 eingetragen, aber in Zeile 7 meckert er die Anzahl der Riesterverträge an (da steht nichts). Fehlermeldung (sinngemäß) *Sozialversicherungnummer angegeben, Anzahl der Verträge fehlt*. Trage ich da 1 ein, kommt eine neue Meldung: *Bei den Angaben zu Riester-Verträgen müssen die Anzahl der Riester-Verträge und die Angabe, ob sich die Vertragsdaten gegenüber dem Vorjahr geändert haben, gemeinsam getätigt werden*. Hää? In Zeile 9 ist angehakt, dass sich zum Vorjahr nichts geändert hat. Was ist jetzt nicht richtig? Aus dieser Situation komme ich nicht wieder heraus.


            @Elster-Tester: Also ich habe die Riesterverträge bis jetzt immer in die Anlage *Vorsorgeaufwendungen* eingetragen. Erst letztes Jahr ist mir aufgefallen, dass das irgendwie nicht (mehr) richtig berücksichtig wurde. Dann konnte ich z.B. in http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home lesen:
            *Ihre Beiträge für die Riester-Rente tragen Sie nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern ab 2010 in die Anlage AV ein.*
            In http://www.ofd.niedersachsen.de/port...and=110#faq_56 wiederum steht:
            *Im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die [Riester-]Beiträge inkl. der Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ist der durch den Sonderausgabenabzug erlangte steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben. Wenn die gewährte Zulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug, erfolgt allerdings keine steuerliche Berücksichtigung. Diese Günstigerprüfung wird von Amts wegen im Rahmen der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung durchgeführt, wenn Sie die Anlage Vorsorgeaufwand und die von Ihrem Anbieter erhaltene Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG beifügen.*
            Da fragt man sich doch, was man jetzt wo eintragen soll?

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              #7
              AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

              Wer für seine Steuererklärung den Jahresurlaub nehmen muss, soll sich und anderen den Gefallen tun und zum Lohnsteuerverein gehen.

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                #8
                AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Wer für seine Steuererklärung den Jahresurlaub nehmen muss, soll sich und anderen den Gefallen tun und zum Lohnsteuerverein gehen.
                Eine ziemlich arrogante Haltung. Letztlich werde ich persönlich für die in der Steuererklärung gemachten Angaben haftbar gemacht. Wenn ich das an andere delegiere (ob nun Steuerberater oder Hilfeverein), dann weiß ich nie, ob das korrekt (und zu meinem Vorteil) ausgefüllt wurde und wenn was vergessen wurde, bin ich trotzdem verantwortlich.

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                  #9
                  AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

                  Zitat von hestejue Beitrag anzeigen
                  Eine ziemlich arrogante Haltung. Letztlich werde ich persönlich für die in der Steuererklärung gemachten Angaben haftbar gemacht. Wenn ich das an andere delegiere (ob nun Steuerberater oder Hilfeverein), dann weiß ich nie, ob das korrekt (und zu meinem Vorteil) ausgefüllt wurde und wenn was vergessen wurde, bin ich trotzdem verantwortlich.
                  Bin der gleichen Meinung :
                  Wenn jemand seinen Jahresurlaub dafür braucht, dann läuft was falsch. ...
                  Dann lieber doch zu Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und das ganze danach nur noch kurz kontrollieren.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

                    Zitat von hestejue Beitrag anzeigen
                    Eine ziemlich arrogante Haltung. Letztlich werde ich persönlich für die in der Steuererklärung gemachten Angaben haftbar gemacht. Wenn ich das an andere delegiere (ob nun Steuerberater oder Hilfeverein), dann weiß ich nie, ob das korrekt (und zu meinem Vorteil) ausgefüllt wurde und wenn was vergessen wurde, bin ich trotzdem verantwortlich.
                    Hallo,
                    war das auf Papier jemals anders?
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Belegabruf, Daten können nicht übernommen werden. Warum nicht?

                      Zitat von hestejue Beitrag anzeigen
                      Wenn ich das an andere delegiere (ob nun Steuerberater oder Hilfeverein), dann weiß ich nie, ob das korrekt (und zu meinem Vorteil) ausgefüllt wurde und wenn was vergessen wurde, bin ich trotzdem verantwortlich.
                      Dass man den Sonderausgabenabzug für Riesterverträge mit der Anlage AV beantragt, hätten die aber ganz bestimmt gewusst. Insofern hast du mit dem Selbermachen ja viel gewonnen. Wobei gar nichts dagegen spricht, die Steuererklärung selbst zu machen, das tue ich ja auch, aber wenn man dafür angeblich seinen Jahresurlaub braucht, läuft da etwas ganz daneben.

                      Meine Erfahrung mit Menschen in den USA ist übrigens eher, dass sie die die deutsche Infrastruktur von Behörden über Bahn bis hin zu Elektrizität als sehr zuverlässig wertschätzen.

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