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Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Nicht alle, aber viele! Was richtiges arbeiten kann man bei der Hitze ohnehin nicht und den Keller ständig umräumen macht auch keinen Spaß.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
...da gibt es die berühmte Suchfunktion
womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.
berühmt, berüchtigt..
die Suchfunktion
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
Gruß! aporent
nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
Gruß! aporent
Da bist Du Dir sicher und im richtigen Unterforum?
Hier geht es um die Berechnung der Kirchensteuer.
Kirchensteuer ist absetztbar.
Auf Kapitalerträge wird sogar noch Kirchensteuer erhoben, sollte man bei der Bank seine Konfession nicht mitgeteilt haben.
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Seit dem Jahr 2009 wird im Rahmen des Steuerabzugs durch die Kreditinstitute auch eine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer) einbehalten, d. h. die Bank behält die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ein. Diese Kirchensteuer ist abgeltend, d. h. sie kann dann im Rahmen einer Steuerveranlagung nicht mehr als Kirchensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt werden (ausgenommen bei individueller Besteuerung im Rahmen der Günstigerprüfung in der Steuererklärung). Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
Andersrum wird ein Schuh draus! Weil Kirchensteuerpflichtige nicht die vollen 25%, sondern je nach Kirchensteuersatz (8% oder 9%) nur 24,5098% bzw. 24,4499% Kapitalertragsteuer bezahlen müssen, kann die Kirchenkapitalertragsteuer nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Danke Charlie für die Aufklärung. So habe ich das nun endlich verstanden. Vom Finanzamt wurde mir das so nicht erklärt! Gruß und schönen Sonntag! aporent
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