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Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

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    Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Hallo,

    Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.
    Und was ist daran neu? Diese Berechnung hat heuer noch in keiner Version von ElsterFormular funktioniert.

    https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post190296
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

      Hallo,

      bin erst heute damit konfrontiert worden.
      @Charlie24
      liest du alle Posts im Elsterforum?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

        liest du alle Posts im Elsterforum?
        Nicht alle, aber viele! Was richtiges arbeiten kann man bei der Hitze ohnehin nicht und den Keller ständig umräumen macht auch keinen Spaß.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

          ...da gibt es die berühmte Suchfunktion...

          womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.

          duck und schönes WE.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            ...da gibt es die berühmte Suchfunktion
            womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.
            berühmt, berüchtigt..
            die Suchfunktion
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

              nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
              Gruß! aporent

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

                Zitat von aporent Beitrag anzeigen
                nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
                Gruß! aporent
                Da bist Du Dir sicher und im richtigen Unterforum?
                Hier geht es um die Berechnung der Kirchensteuer.
                Kirchensteuer ist absetztbar.
                Auf Kapitalerträge wird sogar noch Kirchensteuer erhoben, sollte man bei der Bank seine Konfession nicht mitgeteilt haben.
                Zuletzt geändert von stiller; 15.08.2015, 10:17.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

                  Hallo,

                  das ist klar.
                  Es dreht sich nur um die Berechnung bei EF

                  Gruß FIGUL

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Hallo

                  @stiller,

                  Bei Kirchensteuer aus Kapitalerträgen ist kein Sonderausgabenabzug möglich.

                  http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Kirchensteuer

                  Zitat aus dem Link:

                  Seit dem Jahr 2009 wird im Rahmen des Steuerabzugs durch die Kreditinstitute auch eine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer) einbehalten, d. h. die Bank behält die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ein. Diese Kirchensteuer ist abgeltend, d. h. sie kann dann im Rahmen einer Steuerveranlagung nicht mehr als Kirchensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt werden (ausgenommen bei individueller Besteuerung im Rahmen der Günstigerprüfung in der Steuererklärung). Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

                    Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
                    Andersrum wird ein Schuh draus! Weil Kirchensteuerpflichtige nicht die vollen 25%, sondern je nach Kirchensteuersatz (8% oder 9%) nur 24,5098% bzw. 24,4499% Kapitalertragsteuer bezahlen müssen, kann die Kirchenkapitalertragsteuer nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

                      Danke Charlie für die Aufklärung. So habe ich das nun endlich verstanden. Vom Finanzamt wurde mir das so nicht erklärt! Gruß und schönen Sonntag! aporent

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