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Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

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  • aporent
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Danke Charlie für die Aufklärung. So habe ich das nun endlich verstanden. Vom Finanzamt wurde mir das so nicht erklärt! Gruß und schönen Sonntag! aporent

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
    Andersrum wird ein Schuh draus! Weil Kirchensteuerpflichtige nicht die vollen 25%, sondern je nach Kirchensteuersatz (8% oder 9%) nur 24,5098% bzw. 24,4499% Kapitalertragsteuer bezahlen müssen, kann die Kirchenkapitalertragsteuer nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Hallo,

    das ist klar.
    Es dreht sich nur um die Berechnung bei EF

    Gruß FIGUL

    - - - Aktualisiert - - -

    Hallo

    @stiller,

    Bei Kirchensteuer aus Kapitalerträgen ist kein Sonderausgabenabzug möglich.

    http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Kirchensteuer

    Zitat aus dem Link:

    Seit dem Jahr 2009 wird im Rahmen des Steuerabzugs durch die Kreditinstitute auch eine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer) einbehalten, d. h. die Bank behält die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ein. Diese Kirchensteuer ist abgeltend, d. h. sie kann dann im Rahmen einer Steuerveranlagung nicht mehr als Kirchensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt werden (ausgenommen bei individueller Besteuerung im Rahmen der Günstigerprüfung in der Steuererklärung). Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Zitat von aporent Beitrag anzeigen
    nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
    Gruß! aporent
    Da bist Du Dir sicher und im richtigen Unterforum?
    Hier geht es um die Berechnung der Kirchensteuer.
    Kirchensteuer ist absetztbar.
    Auf Kapitalerträge wird sogar noch Kirchensteuer erhoben, sollte man bei der Bank seine Konfession nicht mitgeteilt haben.
    Zuletzt geändert von stiller; 15.08.2015, 09:17.

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  • aporent
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
    Gruß! aporent

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
    ...da gibt es die berühmte Suchfunktion
    womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.
    berühmt, berüchtigt..
    die Suchfunktion

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    ...da gibt es die berühmte Suchfunktion...

    womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.

    duck und schönes WE.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    liest du alle Posts im Elsterforum?
    Nicht alle, aber viele! Was richtiges arbeiten kann man bei der Hitze ohnehin nicht und den Keller ständig umräumen macht auch keinen Spaß.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Hallo,

    bin erst heute damit konfrontiert worden.
    @Charlie24
    liest du alle Posts im Elsterforum?

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.
    Und was ist daran neu? Diese Berechnung hat heuer noch in keiner Version von ElsterFormular funktioniert.

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  • FIGUL
    hat ein Thema erstellt Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

    Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge

    Hallo,

    Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.

    Gruß FIGUL
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