AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Danke Charlie für die Aufklärung. So habe ich das nun endlich verstanden. Vom Finanzamt wurde mir das so nicht erklärt! Gruß und schönen Sonntag! aporent
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Hallo,
das ist klar.
Es dreht sich nur um die Berechnung bei EF
Gruß FIGUL
- - - Aktualisiert - - -
Hallo
@stiller,
Bei Kirchensteuer aus Kapitalerträgen ist kein Sonderausgabenabzug möglich.
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Kirchensteuer
Zitat aus dem Link:
Seit dem Jahr 2009 wird im Rahmen des Steuerabzugs durch die Kreditinstitute auch eine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer) einbehalten, d. h. die Bank behält die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ein. Diese Kirchensteuer ist abgeltend, d. h. sie kann dann im Rahmen einer Steuerveranlagung nicht mehr als Kirchensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt werden (ausgenommen bei individueller Besteuerung im Rahmen der Günstigerprüfung in der Steuererklärung). Auch ein Sonderausgabenabzug ist nicht möglich, weshalb schon beim Abzug die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ermäßigt wird.
Gruß FIGUL
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Zitat von aporent Beitrag anzeigennach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
Gruß! aporent
Hier geht es um die Berechnung der Kirchensteuer.
Kirchensteuer ist absetztbar.
Auf Kapitalerträge wird sogar noch Kirchensteuer erhoben, sollte man bei der Bank seine Konfession nicht mitgeteilt haben.Zuletzt geändert von stiller; 15.08.2015, 09:17.
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
nach Auskunft meines Finanzamtes ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge für die Einkommenssteuer irrelevant, kann also nicht -wie sonst die Kirchnsteuer- abgestzt werden.
Gruß! aporent
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen...da gibt es die berühmte Suchfunktion
womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.
die Suchfunktion
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
...da gibt es die berühmte Suchfunktion...
womit die sogenannten erfahrenen Benutzer, ab und zu einige Neulinge konfrontieren.
duck und schönes WE.
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
liest du alle Posts im Elsterforum?
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Hallo,
bin erst heute damit konfrontiert worden.
@Charlie24
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Gruß FIGUL
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AW: Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.
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Anlage KAP - Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Hallo,
Die Berechnung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen funktioniert nicht.
Gruß FIGULStichworte: -
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