Hallöchen,
folgendes: Ein Bekannter hatte letztes Jahr alle Umsätze korrekt in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen, aber hatte vergessen eine bestimmte Vorsteuer (40 €) einzutragen. Das ist jetzt für Ihn besonders ärgerlich, da ja die Umsatzsteuer um diese 40 € gemindert worden wären. Meine Frage: Kann mein Bekannter die genannte Vorsteuer (40 €) auch in der kommenden Umsatzsteuerjahreserklärung angeben, welche von seinem Steuerberater gefertigt wird?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
HUDGD
folgendes: Ein Bekannter hatte letztes Jahr alle Umsätze korrekt in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen, aber hatte vergessen eine bestimmte Vorsteuer (40 €) einzutragen. Das ist jetzt für Ihn besonders ärgerlich, da ja die Umsatzsteuer um diese 40 € gemindert worden wären. Meine Frage: Kann mein Bekannter die genannte Vorsteuer (40 €) auch in der kommenden Umsatzsteuerjahreserklärung angeben, welche von seinem Steuerberater gefertigt wird?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
HUDGD
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