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Spesen und Firmenwagen auf 1%

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    Spesen und Firmenwagen auf 1%

    Hallo,

    habe auch mit der Suche nix passendes gefunden.

    Habe folgendes Problem, bin gerade dabei meine Stuererklärung für 2014 zu machen.

    Bin Servicetechniker im Außendienst (2-3 Wochen draußen) und erhalte von meinen Arbeitgeber die gesetzlichen Spesen plus zusätzlich freiwillige doppelte Spesen.

    Sprich für 24 draußen: 24€ Steuerfreie Spesen + 24€ freiwillige Spesen (in der Gehaltsabrechnung steht pauschalversteuert)

    Hotelkosten übernimmt mein Arbeitgeber, zieht mir nur die Frühstückskosten ab.

    Wo gebe ich diese in der Steuererklärung an? Blicke da nicht.

    Zu dem Firmenwagen, diesen fahre ich auf 1% Basis, kann ich diesen trotzdem in den Fahrtkosten abrechnen? Da ich ja eigentlich nicht jeden Tag in der Firma bin.

    Vielen Dank im voraus.

    MFG
    Zuletzt geändert von Nachtstern1984; 15.08.2015, 12:45.

    #2
    AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

    In der Steuererklärung kannst du grundsätzlich nur Aufwendungen angeben, die du vom Arbeitgeber nicht erstattet bekommst.
    Mfg

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      #3
      AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

      Guten Tag,
      von welcher Vergütung zeiht der Arbeitgeber das Frühstück ab?
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

        Stehen denn die steuerfreien und die pauschal versteuerten Spesen in der Lohnsteuerbescheinigung? (Ziffern 17 - 21)

        Verpflegungsmehraufwendungen sind in der Anlage N unter Auswärtstätigkeit in den Zeilen 52 oder 53/54 einzutragen, der Frühstücksabzug gehört in Zeile 55. Steuerfreie Zuschüsse des AG kommen in Zeile 57.

        Eine Entfernungspauschale kann man nur geltend machen, wenn man eine erste Tätigkeitsstätte hat und natürlich dann nur für die Tage, an denen man diese aufgesucht hat. Ob du überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte hast, musst du selbst klären. Das nachstehend verlinkte Schreiben enthält viele Beispiele.


        http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Eine Entfernungspauschale kann man nur geltend machen, wenn man eine erste Tätigkeitsstätte hat und natürlich dann nur für die Tage, an denen man diese aufgesucht hat. Ob du überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte hast, musst du selbst klären. Das nachstehend verlinkte Schreiben enthält viele Beispiele.


          http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
          Bei Nutzung eines Firmenwaagen kann man die Entfernungspauschale auch nur dann geltend machen wenn neben der 1% Regelung auch die 0.03 Regelung angewendet wurde.
          Wurde die 0,03 Regel nicht angewendet, dann darf die Entfernungspauschale auch nicht geltend gemacht werden.
          Mfg

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            #6
            AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

            Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
            Guten Tag,
            von welcher Vergütung zeiht der Arbeitgeber das Frühstück ab?
            Von meinen Spesen, je nach Kosten im Hotel.

            Die Übernachtungskosten trägt meine Firma zu 100%

            Bei Nutzung eines Firmenwaagen kann man die Entfernungspauschale auch nur dann geltend machen wenn neben der 1% Regelung auch die 0.03 Regelung angewendet wurde.
            Wurde die 0,03 Regel nicht angewendet, dann darf die Entfernungspauschale auch nicht geltend gemacht werden.
            Ich zahle den 1 % plus die 0,03% * KM zur Arbeit.

            Also kann ich die Entfernungspauschlage geltend machen?

            Stehen denn die steuerfreien und die pauschal versteuerten Spesen in der Lohnsteuerbescheinigung? (Ziffern 17 - 21)
            Unter 18 stehen für letztes Jahr 162€ und unter 20 stehen 648€

            Beispiel: Auf meiner monatlichen Abrechnung steht Reisekosten ST/SV-frei z.b. 170€ und Reisekosten Pauschalversteuert ebenfalls 170€

            Was muss ich nun angeben? Muss ich die Steuerfreien angeben? Was ist mit den freiwilligen Spesen die mein AG zahlt.

            Danke

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              #7
              AW: Spesen und Firmenwagen auf 1%

              Guten Tag,
              vielleicht wurde schon bemerkt, dass wir immer ein wenig um den "heißen Brei" rumreden, denn Steuerberatung (und darauf zielen die Anfragen) ist nur den steuerberatenden Berufen und mit Einschränkungen den Lohnsteuerhilfevereinen gestattet
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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