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    Widerspruch über Elsterformular

    Hallo zusammen, der Titel sagts schon, geht das?Und wie?

    Danke.

    #2
    AW: Widerspruch über Elsterformular

    Zitat von mobbidick Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, der Titel sagts schon, geht das?Und wie?

    Danke.
    Hallo,
    nicht über EF!
    Im ElsterOnlinePortal ist die Funktion für bestimme Bundesländer freigegeben.
    P.S. Das nennt sich aber Einspruch.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Widerspruch über Elsterformular

      Ich habe mir die Funktion im EOP soeben zum ersten Mal angesehen.

      So richtig überzeugt bin ich jetzt auf Anhieb nicht. Ich persönlich kann keinen wirklichen Vorteil gegenüber einem freihändig verfassten Einspruch erkennen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Widerspruch über Elsterformular

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe mir die Funktion im EOP soeben zum ersten Mal angesehen.

        So richtig überzeugt bin ich jetzt auf Anhieb nicht. Ich persönlich kann keinen wirklichen Vorteil gegenüber einem freihändig verfassten Einspruch erkennen.
        ..aber wers mag?
        Jeder ist seines Glückes Schmied. EF nein, EOP ja, da sind wir uns einig!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Widerspruch über Elsterformular

          Betreff: telefonischer Einspruch

          Vor ca. 8 Tagen habe ich telefonisch "Einspruch" bei meinem Finanzamt erhoben. Der Einspruch wurde angenommen.
          Der Einspruch wurde von mir zur Niederschrift erklärt.
          Eine Nachprüfung des Steuerbescheides erfolgt; einen geänderten Bescheid erwarte ich in den nächsten Tagen.

          Gruß, Jambo

          Kommentar


            #6
            AW: Widerspruch über Elsterformular

            Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
            Betreff: telefonischer Einspruch

            Vor ca. 8 Tagen habe ich telefonisch "Einspruch" bei meinem Finanzamt erhoben. Der Einspruch wurde angenommen.
            Der Einspruch wurde von mir zur Niederschrift erklärt.
            Eine Nachprüfung des Steuerbescheides erfolgt; einen geänderten Bescheid erwarte ich in den nächsten Tagen.

            Gruß, Jambo
            Laut Abgabenordnung kann man telefonisch keinen Einspruch einlegen, sondern nur einen Änderungsantrag.

            Eine Niederschrift kann nur erfolgen, wenn du sie persönlich auf der Amtsstelle erklärst. Telefonisch reicht nicht aus.
            Siehe auch :
            http://www.haufe.de/steuern/steuer-o...HI2067029.html
            Mfg

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              #7
              AW: Widerspruch über Elsterformular

              Was auf jeden Fall geht - und einfacher als ein Elstereinspruch ist - ist ein Einspruch per E-Mail. Das gilt als schriftlich.

              Kommentar


                #8
                AW: Widerspruch über Elsterformular

                Guten Tag Elster-Tester,

                herzlichen Dank für Ihre Information.

                Betr.: Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)

                § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

                1. bb)

                Causa:

                Bei meinen zahlreichen privaten Rentenversicherungen entspricht seit 4 Jahren Jahr für Jahr der " Ertragsanteil in Prozent " nicht den gesetzlichen Vorschriften.

                Im telefonischen Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter meines zuständigen Finanzamtes erhob ich " Einspruch ".

                ~Die Finanzbehörde hat in einem solchen Fall im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auf die Formerfordernisse des § 357 Abs. 1 AO hinzuweisen.~ Entsprechende Hinweise erfolgten während der Telefongespräche nicht.

                Nach Prüfung der jeweiligen Steuerbescheide durch das Finanzamt, erhielt ich geänderte Bescheide.

                Eben habe ich mit der Sachbearbeiterin meines Finanzamtes ein Telefongespräch geführt. Aufgrund meiner Telefongespräche betreffend der Bescheide, hat das Finanzamt meine Anträge als Änderungsanträge bearbeitet.

                Nochmals herzlichen Dank, Elster-Tester
                mit freundlichen Grüßen
                Jambo

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