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Volljähriges Kind

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    Volljähriges Kind

    Hallo,
    ich bin grad am Verzweifeln!!
    Mein Sohn ist seit 2013 volljährig und hat 2014 seine Ausbildung abgeschlossen. Also
    habe ich ihn für den Zeitraum 01.01.-31.07.14 eingetragen.
    Es war seine erste Ausbildung und er hat danach vom 01.08.- 31.12.14
    in seinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet bis er dann ab 05.01.15 zum Bund gegangen ist.
    Wenn ich jetzt eine Plausibilitätsprüfung machen lasse, gibt das Programm immer wieder
    den Hinweis, ob meine Kind auswärtig untergebracht war. War er aber nicht. Zumindest
    nicht in der Zeit der Ausbildung. Ab 01.08.14 ist er in seine eigene Wohnung gezogen.
    Ich bekomme auch keine Steuerberechnung, weil ich "steuerliche Sachverhalten eingegeben habe,
    die vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet werden können"????
    Kann mir jemand helfen?
    Liebe Grüße,

    Susanne

    #2
    AW: Volljähriges Kind

    Was hat das denn mit der Lohnsteuerbescheinigung zu tun?

    immer wieder den Hinweis
    Das sollte sich doch erledigt haben, nachdem man einmal auf 'nicht mehr anzeigen' geklickt hat.

    "steuerliche Sachverhalten eingegeben habe, die vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet werden können"
    Zusammenveranlagung? Wieviel Kindergeld hast Du eingetragen?

    Kommentar


      #3
      AW: Volljähriges Kind

      Das sieht jetzt eher nach ElsterFormular aus und hat mit ElsterLohn nichts zu tun.

      Den grünen Hinweis zur auswärtigen Unterbringung kann man über den Button "Nicht mehr anzeigen" dauerhaft wegklicken.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Volljähriges Kind

        Entschuldigung, da hab ich wohl nicht genau hingeguckt.
        Ich kann den Hinweis zwar wegklicken....aber trotzdem
        bekomme ich keine Steuerberechnung. Und ich würde schon
        gern wissen, was berechnet wird.
        Und als Kindergeld habe ich 1288,-- Euro angegeben.
        (2208,-- geteilt durch 12 mal 7 Monate)
        Ich kann aber auch noch mal im anderen Forum fragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Volljähriges Kind

          Nochmal die Frage Zusammenveranlagung? Bei Einzelvlg. nur 644 Kindergeld.

          Kommentar


            #6
            AW: Volljähriges Kind

            Zusammenveranlagung. :-)

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              #7
              AW: Volljähriges Kind

              Welche weiteren Anlagen enthält denn die Erklärung? Zum Beispiel die Anlage KAP?
              Die Meldung muss ja nicht zwingend mit der Anlage Kind zusammenhängen oder gibt es dazu eine konkrete Meldung?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Volljähriges Kind

                Ich habe auch ein Problem. Ich erstelle gerade die ESt 2014 - Zusammenveranlagung. Kinder 4. Kind 1 hat Ihr Ausbildungsverhältnis beendet zum 31.07.14 und arbeitet seit 01.08.14 in Ihrem Betrieb weiter. Habe also 2208/12*7 =1.288 Kindergeld erhalten.
                Er rechnet jedoch Freibeträge i. H. v. 28.032,00 € (also für alle 4 Kinder), es müsste doch jedoch 7008*3+7008/12*7 = 25.112,00 € lauten. Was mache ich falsch? Wie kriege ich hin das nur Freibetrag von 25.112,00 € steht?

                Berechnung der Kirchensteuer

                zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
                von Freibeträgen für 4 Kind(er) i.H.v. 28.032 € . . . . . . . . . 19.253
                darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
                Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
                Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
                davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,32

                Kommentar


                  #9
                  AW: Volljähriges Kind

                  Hallo,

                  die Berechnung ist korrekt.
                  Für die Ermittlung des Solis und der Kirchensteuer wird das ganze Jahr gezählt.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Volljähriges Kind

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    die Berechnung ist korrekt.
                    Für die Ermittlung des Solis und der Kirchensteuer wird das ganze Jahr gezählt.

                    Gruß FIGUL
                    Super vielen Dank, Sie sind meine Rettung des Abends (:

                    Gruß Jasmin

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