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Elterngeld 2014 in Steuererklärung

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    Elterngeld 2014 in Steuererklärung

    Hallo,

    bin nicht sicher ob ich im richtigen Forenteil bin - hoffe es :-)
    Ich bin gerade an der Lohnsteuer für 2014 und habe in dem jahr ein Kind bekommen. Nun habe ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen, d.h. ich bekomme im 1. Lebensjahr die 1. Rate vom Elterngeld und im 2. Lebensjahr die 2. Rate.
    Wie trage ich das in der Steuererklärung ein? Zählt hier der Betrag den ich tatsächlich erhalten habe, also die 1. Rate oder muss ich den vollen Betrag eintragen und dafür im 2. Lebensjahr meines Kindes kein Elterngeld angeben?

    Vielen Dank vorab
    Megeira

    #2
    AW: Elterngeld 2014 in Steuererklärung

    Du meinst vermutlich die Einkommensteuererklärung.
    Elterngeld kommt nur das rein, dass im entsprechenden Jahr auch gezahlt wurde.
    Stichwort : Zu und Abflussprinzip.
    Mfg

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      #3
      AW: Elterngeld 2014 in Steuererklärung

      Vielen Dank!

      Beim Mutterschaftsgeld stellt sich mir aber auch noch die Frage ob ich das gesondert angeben muss. Denn das Mutterschaftsgeld hat ja mein Arbeitgeber gezahlt, somit ist es auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bereits in Punkt 15 (Anlage N) ausgewiesen. Muss das dann trotzdem nochmal in Anlage N unter Punkt 29 aufgeführt werden? Ich denke nein, wurde aber von meinem Schwager verunsichert ;-)

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        #4
        AW: Elterngeld 2014 in Steuererklärung

        In ElsterFormular sollten die Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die Anlage N übernommen werden.
        Du kannst das ja anhand der Anlage N kontrollieren.
        Doppelt eintragen muss bzw darf man natürlich nicht.
        Mfg

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