Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuer Voranmeldung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo zusammen,

    Ich bin neu hier und auch erst seit kurzem Geberbetreibender.
    Im Forum habe ich nichts gefunden was mir weiterhilft.
    Das Finanzamt will jetzt eine Voranmeldung und ich habe zum Elster Formular einige Fragen.

    Ich betreibe einen Handel, kaufe beim Großhandel ein und verkaufe es an Kunden.
    Was ich verkaufe ist ja mein Umsatz und muss ja somit in die Voranmeldung.

    Doch da ich ja bereits Steuer auf die gekauften Produkte zahle also die Vorsteuer muss ich das ja auch mit angeben oder?
    Könnt Ihr mir helfen wo ich was eintragen muss?

    Und zudem habe ich auch noch Ausgaben aber die haben nichts mit der Umsatssteuer anmeldung zu tun, sehe ich das Richtig?

    Dann heißt es die Voranmeldung muss immer zum 10. Tag weg, was genau ist damit gemeint?
    Immer der 10. im Monat?

    Vielen Dank schonmal

    Gruß Pawlo

    #2
    AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

    Guten Tag,
    wir schreiben in einem Forum zur Anwendung ELSTER, die Formulare beinhalten (für mich) schon einige Erklärungen, die hier abgefordert werden.
    Wie korrekt erkannt wurde, kommen die Umsätze nach Steuersätzen getrennt, in die Positionen 89 bzw. 93 und die abziehbare Vorsteuer in die Position 66 (steht dort auch so).
    Die Voranmeldungen sind, solange keine Dauerfristverlängerung gewährt wurde, bis zum 10. des Folgemonats zu erklären und auch anzuweisen, der Zahlungseingang muss am 10. des Folgemonats spätestens auf den Konten der Finanzkassen eingegangen sein.
    Ich kann hier nur dringend fachliche Begleitung anraten, bevor etwas in die sprichwörtlichen Beinkleider geht
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

      Danke für die Schnelle Antwort.

      Und was empfiehlst du? Steuerberater?


      Zählen dann Ausgaben wie Drucker, PC, usw auch zu abziehbare Vorsteuer also Position 66?

      Das ist ja alles was das Finanzamt von mir will oder?
      Jeden Monat die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom aktuellen Moant.

      Und dann die Einnahmen Überschuss Rechnungn am ende des Jahres?
      Oder kommt da noch was?

      Gruß Pawlo

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

        Zitat von Pawlo Beitrag anzeigen
        Danke für die Schnelle Antwort.

        Und was empfiehlst du? Steuerberater?


        Zählen dann Ausgaben wie Drucker, PC, usw auch zu abziehbare Vorsteuer also Position 66?

        Das ist ja alles was das Finanzamt von mir will oder?
        Jeden Monat die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom aktuellen Moant.

        Und dann die Einnahmen Überschuss Rechnungn am ende des Jahres?
        Oder kommt da noch was?

        Gruß Pawlo
        Deine Umsätze erklärst Du in der Umsatzsteuervoranmeldung/ Umsatzsteuererklärung.
        Deinen Gewinn ermittelst Du per EÜR oder sonst wie!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

          Zitat von Pawlo Beitrag anzeigen
          Jeden Monat die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom aktuellen Moant.
          Nein. Wie Kontierung schon schrieb:

          Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
          Die Voranmeldungen sind, solange keine Dauerfristverlängerung gewährt wurde, bis zum 10. des Folgemonats zu erklären

          Kommentar

          Lädt...
          X