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"Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

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    "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

    Hallo zusammen,

    habe mir gerade das neueste Update von ElsterFormular installiert, in der Hoffnung, dass ich endlich meine Steuererklärung für 2009 fertigmachen könnte. Leider taucht der Fehler immer noch ganz genauso auf wie im Januar.

    - Neue Einkommenssteuererklärung für 2009 (schade, alles nochmal neu eingeben)
    - Anlage N hinzufügen
    - 1. Auswärtstätigkeit, Übernachtungskosten 1. Land, USA, Boston-Washington, Übernachtungen ohne Verpflegungen: 92, Gesamtkosten 1534 EUR. Plong, geht der Alarm los, und ich erfahre, dass in dem Feld, in dem 1534 EUR stehen, keine Null stehen darf. Tut sie ja auch nicht, aber die Elster regt sich wohl gerne grundlos auf.

    Sämtliche Tricks aus sämtlichen Foren habe ich bereits im Januar vergeblich ausprobiert. Gibt es eine Elster-Mailingliste, über die man erfährt, wenn der Bug endlich behoben ist?

    Danke,
    Matthias

    #2
    AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

    die aktuellste elsterversion ist 11.2.0

    bitte die regionseinstellungen des betriebssystems ueberpruefen, das problem trat hier im Forum schonmal zB im zusammenhang damit auf, das der rechner eine englische zahlendarstellungen verwendet bei der punkte und komma als zahlentrennzeichen bzw. dezimaltrennzeichen vertauscht sind.

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      #3
      AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

      Hallo,

      habe auch das Problem. Kenne mich aber an meinem PC nicht so gut aus. Wie gelange ich zum Betriebssystem um es umzustellen. Habe einen Dell der kommt ja vom englischen Raum? Hat das etwas damit zu tun. Ansonsten finde ich das Elster Programm nicht so besonders anwenderfreundlich. Ich habe schon mit anderen Steuerprogrammen gearbeitet, die fielen mir leichter. Ich kann es nicht mal ausdrucken, um damit zum Finanzamt zu gehen, da immer Fehler kommt.

      Freue mich, wenn mir jemand helfen kann.

      Danke
      Sabine

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        #4
        AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

        in der regel finden sie im startmenue den punkt systemsteuerung und dort ein symbol für region und sprache. je nach verwendetem betriebssystem kann die bezichnung abweichend sein. dort finden sie dann in aller regel einstellung eben bzgl der zugrundeliegenden sprache und zur zahlendarstellung. wenn der punkt als dezimaltrennzeichen verwendet wird, so ist das fuer den deutschsprachigen raum eher falsch, hier sollte komma verwendet werden. der punkt wird hierzulande nur als zahlentrennzeichen (also tausender-stelle etc.) verwendet.

        zuerst aber bitte ueberpruefen ob die aktuellste elster-version 11.2.0 verwendet wird.

        ansonsten spricht auch nichts dagegen ein anderes produkt als elsterformular zu verwenden ;-)

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          #5
          AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

          Das mit der aktuellsten Version war ein super Tipp. Habe letzte Woche die CD beim Rathaus geholt. Man sollte meinen, dass sie aktuell ist, aber dem war nicht so. Leider waren nach dem Update meine Daten verschwunden, aber da ich mich seit Stunden damit beschäftige, waren sie schnell noch einmal eingegeben. Super, doch noch ein Erfolgserlebnis heute. Ich habe schon nicht mehr damit gerechnet. Jetzt muss ich nur noch herausfinden wie das mit der Unterschrift funktioniert und noch eine Nacht darüber schlafen, ob ich auch nichts vergessen habe.
          Vielen Dank an Falzo an die sehr schnelle Antwort und vor allem kompetente Antwort. Ich glaube, dass ich mich doch mit dem Elster-Programm anfreunden kann. Ich muss nämlich noch mehrere machen innerhalb der Familie.
          Danke,danke
          Sabine

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            #6
            AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

            was die unterschrift angeht, so können sie die erklärung authentifiziert versenden, dafuer benötigen sie ein software.zertifikat, das sie online auf der elster-seite beantragen können. (dauert aber ein paar tage, da der postweg fuer die eindeutige identifizierung dazwischen haengt) eine unterschrift und postversand der erklärung selbst ans FA benötigen dafür aber nicht mehr.

            alternativ ist ein unauthorisierter versand moeglich, das geht natuerlich sofort, dann muessen sie anschliessen jedoch die erklärung nochmal ausdrucken, unterschreiben und ans FA senden.

            imho kann man mit dem zertifikat auch erklärungen fuer andere personen authorisiert versenden und so die unterschrift sparen, eine beantragung koennte also sinnvoll sein, wenn sie der familie unter die arme greifen, muss auch nicht jedes jahr neu gemacht werden, nur alle drei jahre (oder so) verlängert werden.

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              #7
              AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

              So, jetzt hoffe ich mal, dass das mit dem Antworten endlich mal klappt (anscheinend ist das Forum genauso buggy wie Elster ;-)). Ich wollte mich doch schon gestern bedanken, denn das Komma war wohl tatsächlich das Problem bei mir.

              Also nochmal:
              Danke

              Schönen Gruß,
              Matthias

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                #8
                AW: "Wert 0 ist nicht zulässig" in Anlage N, grundlos

                So, noch mal vielen Dank an Falzo! Jetzt weiß ich auch wie es mit der Unterschrift funktioniert.
                Super, dass es dieses Forum und natürlich "Sie" gibt.

                Einen schönen Abend bzw. Nacht wünscht

                Sabine

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