Wegen - Kostenbeginn erst im Spätjahr - betragen die Pflegekosten durch einen anerkannten Pflegedienst weniger, als die zumutbare aussergewöhnliche Belastung ergibt.
Kann ich trotzdem diese Kosten bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen?
(Geht das nur(?) für die die zumutbare aussergew. Belast. übersteigenden Beträge?)
Kann ich trotzdem diese Kosten bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen?
(Geht das nur(?) für die die zumutbare aussergew. Belast. übersteigenden Beträge?)
Kommentar