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Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

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    Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

    Wegen - Kostenbeginn erst im Spätjahr - betragen die Pflegekosten durch einen anerkannten Pflegedienst weniger, als die zumutbare aussergewöhnliche Belastung ergibt.
    Kann ich trotzdem diese Kosten bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen?
    (Geht das nur(?) für die die zumutbare aussergew. Belast. übersteigenden Beträge?)

    #2
    AW: Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

    nein im gegenteil, sogar gerade der auf grund der zumutbaren belastungen nicht abziehbare anteil an den kosten kann ueber die haushaltsnahen dienstleistungen angesetzt werden.

    bedeutet anders ausgedrueckt, selbst wenn die kosten ueber der grenze liegen, wird eben der teil oben drüber als aussergewoehnliche belastung abgesetzt und alles bis dahin als haushaltsnahe dienstleistung.

    da sie die grenze nicht ueberschreiten, bleiben in ihrem fall also alle kosten komplett haushaltsnahe dienstleistung.

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      #3
      AW: Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

      Mutter erhält wegen 50% Behinderung den Pauschbetrag von 570 EUR.
      Entfällt dieser Pauschbetrag, wenn diese Pflegekosten in den haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt werden?
      Zuletzt geändert von elsterer8; 17.03.2010, 14:05.

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        #4
        AW: Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

        das thema hatten wir hier imho schonmal, ich kann es aber gerade nicht wiederfinden. imho hat sich die gesetzeslage geaendert, bisher konnten je nach behinderungsgrad zwei verschiedene pauschbetraege geltend gemacht werden. jetzt gibt es, so glaube ich nur noch den normalen behindert-pauschbetrag, und die pflege kann alternativ ueber aussergewoehnliche belastungen (in den grenzen der zumutbaren belastung) zum ansatz gebracht, der rest ueber haushaltsnahe dienstleistungen.

        ganz sicher bin ich aus dem stehgreif allerdings nicht mehr, ich suche das nochmal nach, wenn sich niemand anderes dazu aeussert.
        Zuletzt geändert von Falzo; 17.03.2010, 22:12.

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          #5
          AW: Pflegekosten für Mutter (Pflegestufe 1)

          so. mache sie ihre eigene steuererklärung oder die ihrer mutter?

          die 570 euro sollten der 'normale' behinderten-pauschbetrag sein, den ihre mutter in ihrer eigenen steuererklärung bekommt.

          zu den ggf. als aussergewoehnliche belastungen geltend zu machenden pflegekosten schreibt die eingabehilfe:

          "Werden tatsächliche Pflegekosten geltend gemacht, so kann daneben der Behinderten-Pauschbetrag nicht in Anspruch genommen werden."

          Ihre Mutter kann also wohl nicht gleichzeitig den behinderten-pauschbetrag UND pflegekosten als aussergewoehnliche belastung geltend machen.

          ob sie die pflegekosten trotzdem als haushaltsnahe dienstleistungen angeben kann, da rueber gibt die eingabehilfe nichts genaues her, ich würde mal sagen ja, ist aber ggf. eher eine frage fuer den steuerberater...

          mache sie nicht die steuererklärung ihrer mutter, sonder ihre eigene bekommen sie nicht den behindertenpauschbetrag, der kann imho nur von kindern auf die eltern uebertragen werden, nicht anders herum. allerdings koennen sie fuer die pflege wiederrum aussergewoehnliche belastungen bzw. haushaltsnahe dienstleistung geltend machen, wenn sie die aufwendungen tragen.

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