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Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

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    Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

    Hallo ihr lieben,

    bin gaaaanz ganz neu in der Materie, habe schon enorm viel rumgelesen, aber mit allen meinen Fragen komme ich nicht weiter - daher stelle ich mal zwei Fragen (in zwei Threads zwecks Suchbarkeit) hier und hoffe auf eine hilfreiche Antwort:

    Ich war letztes Jahr noch Student, hatte ein kleines Gewerbe (seit 2013), und habe zwei Monate als Werkstudent gearbeitet (900 Brutto / Monat in 2014). Nun soll ich auf einmal eine EST machen. Jedoch hatte ich in meinem Gewerbe in 2013 einen recht hohen Verlust. Damals wurde ich komischerweise nicht dazu angewiesen, eine EST für 2013 zu machen...

    Nunja, nun wäre die Frage:
    Kann ich JETZT die EST für 2014 machen (weil diese vom FA zeitnah erwartet wird), und dann noch nachträglich den Verlustvortrag von 2013 nachreichen (das Nachreichen von EST geht ja, habe ich gelesen) ?


    Hintergrund der Frage: Ich will den Verlustvortrag von der EST13 dann in meiner EST15 'referenzieren' - muss ich diesen also in der EST14 durchschleifen? Eigentlich würde ich wie gesagt nun zuerst die EST14 machen, da diese wie gesagt zeitkritisch ist...

    Danke vorab!

    #2
    AW: Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

    Zitat von maxmusi Beitrag anzeigen
    (in zwei Threads zwecks Suchbarkeit)
    Hast Du denn schon e i n Unterforum gefunden dass passen könnte?

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      #3
      AW: Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

      Guten Abend,
      mir erschließt sich jetzt der Zusammenhang mit ElsterFormular nicht so wirklich...........
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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        #4
        AW: Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

        Zitat von maxmusi Beitrag anzeigen
        Hallo ihr lieben,

        bin gaaaanz ganz neu in der Materie, habe schon enorm viel rumgelesen, aber mit allen meinen Fragen komme ich nicht weiter - daher stelle ich mal zwei Fragen (in zwei Threads zwecks Suchbarkeit) hier und hoffe auf eine hilfreiche Antwort:

        Ich war letztes Jahr noch Student, hatte ein kleines Gewerbe (seit 2013), und habe zwei Monate als Werkstudent gearbeitet (900 Brutto / Monat in 2014). Nun soll ich auf einmal eine EST machen. Jedoch hatte ich in meinem Gewerbe in 2013 einen recht hohen Verlust. Damals wurde ich komischerweise nicht dazu angewiesen, eine EST für 2013 zu machen...

        Nunja, nun wäre die Frage:
        Kann ich JETZT die EST für 2014 machen (weil diese vom FA zeitnah erwartet wird), und dann noch nachträglich den Verlustvortrag von 2013 nachreichen (das Nachreichen von EST geht ja, habe ich gelesen) ?


        Hintergrund der Frage: Ich will den Verlustvortrag von der EST13 dann in meiner EST15 'referenzieren' - muss ich diesen also in der EST14 durchschleifen? Eigentlich würde ich wie gesagt nun zuerst die EST14 machen, da diese wie gesagt zeitkritisch ist...

        Danke vorab!
        Hallo,
        frage bitte Dein Finanzamt. Gewerbe 2013 angemeldet aber erstmalig eine Steuererklärung 2014 erforderlich?
        Komisch...
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Verlustvortrag nachtraeglich einreichen, aber zwischendrin bereits EST gemacht?

          Hallo,

          >>>Kann ich JETZT die EST für 2014 machen (weil diese vom FA zeitnah erwartet wird), und dann noch nachträglich den Verlustvortrag von 2013 nachreichen (das Nachreichen von EST geht ja, habe ich gelesen) ?

          Ja, kannst du.
          Aber vermutlich nicht mit dem gewünschten Erfolg, denn Steuererklärungen werden nicht nach Eingang oder Bescheiddatum sortiert, sondern grundsätzlich chronologisch. Das bedeutet, dass durch eine nachträglich eingereichte Erklärung 2013 der schon vorher existierende Bescheid für 2014 auch wieder geändert werden kann.

          Fazit: Durch die Reihenfolge der Erklärungen kann man keinen Gewinn machen oder Verlust retten.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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