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Ausländische Lohnersatzleistungen

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    Ausländische Lohnersatzleistungen

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen, wo ich ausländische Lohnersatzleistungen (Elterngeld aus Polen) eintragen soll?
    Elterngeld in Deutschland unterliegt dem Progressionsvorbehalt, Elterngeld aus Polen auch?

    Ich danke euch für die Hilfe

    #2
    AW: Ausländische Lohnersatzleistungen

    @ LO Smith

    betrifft: Leistungen aus einem EU-Staat (Polen ist ein Mitgliedstaat der EU)

    Meine Meinung:
    ausländische Lohnersatzleistungen (Elterngeld aus Polen) eintragen in Anlage N Zeile 29

    Wenn Sie keine Eintragungen in Anlage N zu machen haben, wird das Elterngeld aus Polen im Mantelbogen Seite 4, Zeile 94 eingetragen.
    Zuletzt geändert von Jambo; 26.08.2015, 22:25. Grund: Ergänzung

    Kommentar


      #3
      AW: Ausländische Lohnersatzleistungen

      Ja, steht in der Beschreibung zur Zeile ja eigentlich recht eindeutig so dort.
      Mfg

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        #4
        AW: Ausländische Lohnersatzleistungen

        Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
        @ LO Smith

        betrifft: Leistungen aus einem EU-Staat (Polen ist ein Mitgliedstaat der EU)

        Meine Meinung:
        ausländische Lohnersatzleistungen (Elterngeld aus Polen) eintragen in Anlage N Zeile 29
        Ok danke habe es gefunden...

        Dazu die nächste Frage: Elster definiert Elterngeld so: Elterngeld nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz
        Dabei handelt es sich nicht um Elterngeld im Sinne des Elterngeldgesetzes, sondern um Lohnersatzleistungen aus einem EU/EWR Staat. Laut meiner Auffassung kommt das nun Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit aus einem EU/EWR Staat gleich, oder? Ich meine der Progressionsvorbehalt wird auf Elterngeld aus Polen und auf Lohn aus Polen gleichermaßen berechnet, mit dem einzigen Unterschied, dass ich in der deutschen Steuererklärung die polnischen Steuern von den polnischen Einnahmen abziehen darf.

        @Elster Tester: Ich habe die Anlagen AUS und N-AUS durchforstet...

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          #5
          AW: Ausländische Lohnersatzleistungen

          @ LO Smith,

          Zitat: [Laut meiner Auffassung kommt das nun Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit aus einem EU/EWR Staat gleich, oder?] Zitat Ende.

          Meine Meinung: ja

          Lohn- / Entgeltersatzleistungen aus einem EU Staat steuerlich erklären, wie ich es in meinem Beitrag Heute, 21:03 beschrieben habe.

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            #6
            AW: Ausländische Lohnersatzleistungen

            Wenn du Arbeitslohn aus Polen beziehst unterliegt der grundsätzlich auch der Progression (Einzelheiten regelt das DBA). Das ist richtig. Die polnischen Steuern darfst du aber nicht abziehen.

            Somit unterliegen polnischer Arbeitslohn und polnisches Elterngeld also gleichermaßen der Progression.

            Was du jetzt mit den Anlagen AUS und N-AUS willst, verstehe ich nicht. Anlage N Zeile 29 wurde ja schon genannt.

            Bei Zweifel oder Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 27.08.2015, 08:22.
            Mfg

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